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Spenden von der Steuer absetzen: So sparen Sie Geld


Gutes tun und sparen
So setzen Sie Spenden von der Steuer ab


Aktualisiert am 13.12.2023Lesedauer: 3 Min.
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Ein Mann zählt Geld (Symbolbild): Spenden zahlt sich steuerlich aus.Vergrößern des Bildes
Ein Mann zählt Geld (Symbolbild): Spenden zahlt sich steuerlich aus. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob Kleider für Bedürftige oder Geld für gemeinnützige Einrichtungen – Spenden können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wie das geht.

Gutes tun und Steuern sparen – das ist einfacher als gedacht. Denn Spenden an gemeinnützige Organisationen können Ihre Steuerlast reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Kirchen, Museen, Vereine, Stiftungen oder politische Parteien.

Wir erklären Ihnen, wie Spenden steuerlich berücksichtigt werden, bis zu welchem Betrag Sie sie ohne Beleg absetzen können und wie Sie überhaupt die richtige Organisation finden.

Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt?

Spenden gelten in der Steuererklärung als Sonderausgaben. Man unterscheidet dabei drei Arten:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
  • Spenden an politische Parteien

Allen dreien ist gemein, dass Ihre Zuwendungen nur dann als Spenden anerkannt werden, wenn die Einrichtung nicht gewinnorientiert arbeitet. Dazu zählen auch zahlreiche Vereine. Erhalten Sie als Spender eine Gegenleistung – zum Beispiel in Form von Eintrittsgeldern oder verringerten Vereinsbeiträgen –, können Sie die Spenden hingegen nicht absetzen.

Für Spenden an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gilt: Privatpersonen können in der Steuererklärung bis zu 20 Prozent ihres Jahreseinkommens sofort als Spende geltend machen (§ 10b EStG). Wollen Sie einen größeren Betrag geben, können Sie den überschießenden Teil aufs Folgejahr übertragen (Spendenvortrag).

Spenden an Stiftungen

Spenden Sie in den Vermögensstock einer Stiftung, begünstigt der Staat Beträge von bis zu einer Million Euro – unabhängig vom Einkommen. Sie können die Zuwendung entweder auf einen Schlag oder verteilt über die neun folgenden Jahre geltend machen.

Spenden an politische Parteien

Aus finanzieller Sicht lohnt es sich für Spender besonders, politische Parteien zu unterstützen. Denn Spenden sind für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro steuerbegünstigt, für Verheiratete und Lebenspartner bis zu 6.600 Euro. Berücksichtigt werden sie in zwei Schritten:

  1. Bis zu einem Betrag von 1.650 Euro für Singles und 3.300 Euro für Paare können Sie Ihre Spende direkt zur Hälfte von der Steuerschuld abziehen lassen. Sie zahlen also maximal 825 Euro beziehungsweise 1.650 Euro weniger an Steuern.
  2. Spenden Sie über diese Beträge hinaus, können Sie diesen Teil zusätzlich als Sonderausgabe eintragen – begrenzt bis zu einer Höhe von weiteren 1.650 Euro für Singles und 3.300 Euro bei Paaren.

Wichtig: Damit Spenden Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern, müssen Sie den Pauschbetrag für Sonderausgaben übersteigen. Da dieser allerdings nur bei 36 Euro für Alleinstehende liegt, ist die Hürde nicht besonders hoch. Mehr zu Sonderausgaben lesen Sie hier.

Kann ich Spenden ohne Beleg absetzen?

Ganz ohne Beleg geht es nicht, wohl aber ohne "Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster", besser bekannt als Spendenbescheinigung oder Spendenquittung. Seit dem Steuerjahr 2021 gilt dafür eine neue Höchstgrenze von 300 Euro. Überschreitet Ihre Spenden diesen Betrag nicht, reicht dem Finanzamt ein "vereinfachter Nachweis", beispielsweise ein Kontoauszug.

Spenden Sie im Katastrophenfall, gilt die vereinfachte Regelung auch für Beträge oberhalb von 300 Euro. Haben Sie also zum Beispiel für die Opfer der Flutkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern gespendet, genügt ein einfacher Zahlungsbeleg als Nachweis – bei jeder Summe. Voraussetzung ist, dass Sie das Geld auf ein eigens für die Flutopfer eingerichtetes Sonderkonto überwiesen haben.

Gut zu wissen: Seit 2017 gilt, dass Sie Spendenquittungen und Belege nicht mehr einreichen müssen. Aufbewahren sollten Sie diese aber trotzdem, falls das Finanzamt Rückfragen hat.

Kann ich Sachspenden steuerlich absetzen?

Ja, das geht. Das Finanzamt erkennt auch Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek als Sonderausgaben an. Dafür müssen Sie als Spender aber ihren Wert ermitteln.

Ist der gespendete Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Bei gebrauchten Dingen muss der Marktwert geschätzt werden. Dafür können Spender zum Beispiel Preise ähnlicher Artikel in Kleinanzeigen vergleichen. Auch der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter der Spende spielen eine Rolle.

Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, braucht der Spender eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstandes enthalten sowie das Alter, den Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis.

Richtig spenden: Wie finde ich die passende Organisation?

Wer spendet, möchte sichergehen, dass sein Geld auch seriös eingesetzt wird. Die Stiftung Warentest hat eine Checkliste aufgestellt, anhand derer Sie prüfen können, ob Ihre Spende aller Voraussicht nach in guten Händen ist.

  • Siegel: Achten Sie darauf, ob eine Organisation ein Siegel oder Zertifikat hat. Besonders gut ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).
  • Information: Die Organisation sollte idealerweise umfassend über ihre Projekte informieren und einen Jahresbericht zu ihren Finanzen veröffentlichen.
  • Kontaktmöglichkeit: Es sollte Ihnen möglich sein, unkompliziert Auskunft über die Arbeit der Organisation zu erhalten.
  • Kosten: Je mehr von Ihrem Geld dem eigentlichen Zweck zugutekommt, desto besser. Die Kosten für Werbung und Verwaltung sollten sich deshalb in Grenzen halten und nicht mehr als 30 Prozent der Ausgaben ausmachen.
  • Haustürgeschäfte: Ist die Organisation seriös, drängt Sie sie niemals zu einer sofortigen Unterschrift.
  • Gemeinnützigkeit: Die Organisation kann ihre Gemeinnützigkeit mithilfe des Freistellungsbescheids vom Finanzamt belegen.
Verwendete Quellen
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