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Landespolitik | Verzicht auf Gebühr für Außen-Gastronomie bis Jahresende


Landespolitik
Verzicht auf Gebühr für Außen-Gastronomie bis Jahresende

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2022Lesedauer: 1 Min.
GastgewerbeVergrößern des BildesDer Außenbereich eines Restaurants. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Restaurants, Cafés und Gaststätten können auch im zweiten Halbjahr dieses Jahres Gäste auf Freiflächen bewirten, ohne dafür extra Gebühren zahlen zu müssen. Wie der Berliner Senat am Dienstag mitteilte, können Bezirksämter auf die Erhebung der sogenannten Sondernutzungsgebühr bis Ende dieses Jahres verzichten.

Die Regelung war eingeführt worden, um in Pandemiezeiten gastronomische Betriebe zu unterstützen. Für das Aufstellen von Stühlen oder Tischen auf die öffentlichen Flächen vor dem Lokal wurden bis dahin Gebühren fällig.

"Dieser Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für den Rest des Jahres bedeutet natürlich auch ein Beitrag für den Neustart der Berliner Wirtschaft und die finanzielle Entlastung der Gastronomie", sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Sie verwies darauf, dass der Senat ein 330 Millionen Euro umfassendes Neustartprogramm für die besonders von Corona gebeutelten Wirtschafts- und Kulturbranchen aufgelegt habe. Der Gebührenerlass für die Gastronomie sei ein Teil davon.

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