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Berlin: Charite droht Klage wegen Corona-Beschränkungen auf Sommerfest


Zugang nur für Geimpfte und Genesene
Coronabeschränkungen bei Sommerfest: Gewerkschaft droht Charité mit Klage

Von t-online, yer

16.06.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 159747839Vergrößern des BildesCharité in Berlin: Streit um Coronaschutzmaßnahmen beim Sommerfest. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler)
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Beim Sommerfest der Berliner Charité sollen laut einem Medienbericht nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Eine maßnahmenkritische Gewerkschaft fordert die Aufhebung der Regel und droht mit rechtlichen Schritten.

Der Berliner Charité droht offenbar ein Rechtsstreit um Coronabeschränkungen bei einem geplanten Sommerfest. Wie die "Berliner Zeitung" berichtet, sollen bei dem Fest, das Anfang Juli in der Kulturbrauerei stattfindet, nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zutritt haben. Außerdem werde ein tagesaktueller, negativer Schnelltest verlangt.

Gegen diese Regelung, die bis vor Kurzem noch für viele Veranstaltungen in ganz Deutschland galt, regt sich Widerstand. Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) sieht in darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und hat die Charité in einem Schreiben, das t-online vorliegt, zur Aufhebung aufgefordert.

Berlin: Gewerkschaft droht mit Gang vor Gericht

"Gleichzeitig dürfte es sich um Mobbing am Arbeitsplatz handeln", heißt es in dem Schreiben. Die Gewerkschaft setzt der Charité darin eine Frist bis Donnerstag, 18 Uhr. Wenn die Regelung bis dahin nicht aufgehoben sei, werde man stellvertretend für ein GGG-Mitglied gerichtlich dagegen vorgehen.

Die GGG wurde Anfang des Jahres vom Berliner Politiker Marcel Luthe gegründet, um "gegen restriktive Corona-Maßnahmen und die drohende Impfpflicht in Betrieben kämpfen", wie er der Berliner Zeitung damals sagte. Luthe bestätigte das Vorgehen seiner Gewerkschaft gegen die Charité gegenüber t-online. Die "willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern" sei arbeitsrechtlich unzulässig, sagte Luthe. Außerdem bestehe kein Recht, geschützte Gesundheitsdaten zur Teilnahmevoraussetzung zu machen.

Die Pressestelle der Charité hat eine Anfrage dazu bisher noch nicht beantwortet.

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