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Berliner Feuerwehr: Jeder Fünfte nicht ausreichend gegen Corona geimpft


Kaum Schutz gegen Covid-19
Berliner Feuerwehr: Jeder Fünfte nicht ausreichend geimpft

Von t-online, cch

Aktualisiert am 01.12.2022Lesedauer: 2 Min.
"Berliner Feuerwehr" steht auf einer Jacke (Archivbild): "Eine sogenannte Arbeitsquarantäne wurde in der Pandemieplanung der Berliner Feuerwehr bislang nicht betrachtet", hieß es.Vergrößern des BildesBerliner Feuerwehr (Archivbild): Die Mitarbeiter müssen einen Impfnachweis erbringen – egal, ob sie als Bürokraft oder im Rettungsdienst arbeiten. (Quelle: Müller-Stauffenberg/imago-images-bilder)
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Ein Fünftel der Beschäftigten bei der Feuerwehr in Berlin ist nicht vollständig gegen Corona geimpft. Das könnte die Überlastung noch verstärken.

Rund 20 Prozent der Belegschaft der Berliner Feuerwehr gelten als nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft. Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sind 1.250 Mitarbeiter der Feuerwehr gemeldet worden, die keinen oder keinen vollständigen Impfschutz vorweisen konnten. Zunächst hatte die "Berliner Zeitung" darüber berichtet.

Infektionsschutzgesetz wurde geändert

Zuvor war bekannt geworden, dass deutlich unter zehn Prozent der Feuerwehr-Belegschaft ungeimpft seien. Dass die Quote nun höher ausfällt, hängt damit zusammen, dass einige Mitarbeiter erst seit dem 1. Oktober als nicht mehr vollständig geimpft gelten.

An diesem Tag ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es legt fest, dass derjenige "vollständig geimpft" ist, der drei Schutzimpfungen erhalten hat oder aber zwei Impfungen und einen Genesenenstatus besitzt. Zuvor hatte der vollständige Impfschutz bereits bei zwei Einzelimpfungen vorgelegen. Rund 750 Mitarbeiter der Feuerwehr haben durch die Gesetzesänderung den Status "vollständiger Impfschutz" verloren, erklärt das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Anfrage von t-online.

Gesundheitsämter können Tätigkeitsverbote aussprechen

Die Feuerwehr unterliegt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Arbeitgeber sind durch diese dazu verpflichtet, Mitarbeiter zu melden, die keinen vollständigen Impfschutz besitzen. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit.

Für die Feuerwehr wäre ein Tätigkeitsverbot für jeden fünften Mitarbeiter verheerend. "Jeder Einzelne, der wegfällt, ist ein großer Einschnitt", sagt ein Pressesprecher der Berliner Feuerwehr zu t-online. "Wir laufen so schon auf dem Zahnfleisch derzeit." Es herrscht ein hoher Personalmangel bei der Feuerwehr, die Mitarbeiter sind überlastet.

Die gesetzliche Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum Ende des Jahres aus.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Berliner Feuerwehr
  • Anfrage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
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