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Prozess gegen Bushidos Ex-Manager: Zeuge darf nicht einreisen – Aussage per Videocall


Bushido-Prozess: Zeuge darf nicht einreisen

Von dpa
14.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Verfassungsbeschwerde BushidoVergrößern des BildesRapper und Musikproduzent Bushido (Archivbild): Er ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa/dpa-bilder)
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Im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftspartner von Rapper Bushido ist ein Zeuge per Videocall angehört worden. Er war mit beiden Seiten befreundet.

Mit der Vernehmung eines abgeschobenen Straftäters in der Türkei ist der Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido fortgesetzt worden. Weil die Behörden dem 41-Jährigen eine Einreise nach Deutschland verwehren, wurde der Türke am Mittwoch im Prozess gegen den Berliner Clanchef und mutmaßliche Mittäter am 88. Verhandlungstag per Video befragt.

Die Beteiligten erhofften sich von dem Türken wesentliche Angaben zu dem Verhältnis zwischen Bushido und dem Clanchef sowie den angeklagten Taten. Der inzwischen in Izmir lebende Zeuge war seinerzeit mit beiden befreundet. Im März 2021 wurde er abgeschoben.

Bushido soll eingesperrt worden sein

Angeklagt in dem Prozess sind der 46 Jahre alte Arafat A.-Ch. und drei seiner Brüder unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte. Der 44-Jährige soll im Januar 2018 eingesperrt, mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen worden sein. Der Rapper, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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