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Wahl-Chaos in Berlin: Das böse Erwachen könnte noch kommen


Eilantrag abgelehnt
Wahl-Chaos in Berlin: Das böse Erwachen könnte noch kommen

Von t-online, nhe

Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Eingang zur U-Bahnstation "Rotes Rathaus" vor dem Roten Rathaus: Im Bahnhof ist ein Feuer ausgebrochen.Vergrößern des BildesEingang zur U-Bahnstation "Rotes Rathaus" vor dem Roten Rathaus: Wer künftig in dem Gebäude sitzt, wird sich am 12. Feburar zeigen. (Quelle: CHROMORANGE/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Die Hauptstadt kann am 12. Februar wählen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Doch zu Ende sind die Probleme damit noch nicht unbedingt.

Berlin bereitet sich auf die Wahlwiederholung vor. In der gesamten Stadt hängen Plakate der Parteien, die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten sind im Wahlkampfmodus, die Unterlagen zur Briefwahl haben viele Berliner bereits ausgefüllt und abgeschickt. Und doch stand das anberaumte Datum am 12. Februar – zumindest kurz – auf der Kippe.

Das Bundesverfassungsgericht kündigte am Montag kurzfristig an, die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahl prüfen zu wollen. Kritiker der vorgesehenen Komplettwiederholung der Pannenwahl hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Mit einem Eilantrag wollten die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger – darunter Politiker der SPD, FDP und der Linken aus dem Abgeordnetenhaus – erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. Doch dazu kam es nicht. Den Eilantrag lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Über Verfassungsbeschwerde wird weiter verhandelt

Doch wie kam es dazu? Für die Prüfung der Einsprüche gegen eine Abgeordnetenhaus-Wahl ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 wegen diverser Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit: "Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen", erklärten sie.

Ein reguläres Rechtsmittel gegen das Berliner Urteil vom 16. November gab es nicht. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann aber Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt werden. Der erwartete Beschluss betraf nun das bekannteste und größte von mehreren anhängigen Verfahren – und dort erst einmal nur den Eilantrag.

Kurz vorher wurde ein Schreiben der Vorsitzenden Richterin bekannt, in dem allen Abgeordneten des Berliner Senats die Gelegenheit gegeben wird, zum Antrag in der Hauptsache bis 2. März Stellung zu beziehen. Über die Verfassungsbeschwerde wird also weiterverhandelt.

Wiederholungswahl könnte im Nachhinein für ungültig erklärt werden

Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannenwahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. Das heißt: Es wird am 12. Februar gewählt, allerdings ist noch unklar, ob die Wahl später nicht doch für ungültig erklärt wird. Das Verfahren könnte noch Monate dauern. Offen ist, wie die Berliner Wählerinnen und Wähler auf das erneute Hickhack reagieren. Die Unsicherheit, ob die Wiederholungswahl am Ende wirklich Bestand hat, könnte sich auf die Wahlbeteiligung auswirken.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht worden waren. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • tagesspiegel.de: "Wahl oder Nichtwahl in Berlin? Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte - und was das bedeutet"
  • Eigene Recherchen
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