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Artemis-Razzia: Land Berlin will kein Schadensersatz an Großbordell zahlen


Nach Razzia
Berlin soll Großbordell 100.000 Euro zahlen – und weigert sich

Von dpa
Aktualisiert am 06.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Razzia im Großbordell Artemis in Berlin 2016 (Archivbild): Das Land Berlin hat angekündigt, keinen Schadensersatz an die Kläger zu zahlen.Vergrößern des BildesRazzia im Großbordell Artemis in Berlin 2016 (Archivbild): Das Land Berlin hat angekündigt, keinen Schadenersatz an die Kläger zu zahlen. (Quelle: imago stock&people)
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Im Rechtsstreit um eine Razzia im Berliner Bordell "Artemis" hat sich das Land Berlin klar positioniert. Es will nicht die verlangten 100.000 Euro zahlen.

Das Land Berlin will nach einer Razzia im Großbordell "Artemis" keinen Schadenersatz an die Betreiber zahlen. Wie angekündigt geht die Senatsjustizverwaltung gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vor, teilte ein Sprecher am Montag auf Anfrage mit.

Auch nach Prüfung des schriftlichen Urteils halte das Ressort die Entscheidung des Landgerichts Berlin in erster Instanz für zutreffend und habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Damit sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, müssen rechtliche Hürden überwunden werden. Denn das Kammergericht hatte zunächst keine Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Artemis-Betreiber forderten ursprünglich 200.000 Euro Schadenersatz

Anders als die Richter in der ersten Instanz war das Kammergericht im Berufungsprozess von einer Amtspflichtverletzung ausgegangen und hatte das Land zur Zahlung von Schadenersatz von mehr als 100.000 Euro verurteilt. Zuvor war ein Vergleich geplatzt.

Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen. Ende 2018 hatte das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen.

Die Betreiber des Bordells verlangten danach mindestens 200.000 Euro Schadenersatz. Sie seien zu Unrecht öffentlich angeprangert worden und hätten materielle Schäden erlitten. Das Landgericht Berlin hatte im Januar 2021 keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen. Dagegen wehrten sich die Betreiber erfolgreich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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