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Bundesarbeitsgericht urteilt über Kopftuchverbot für Lehrer


Erfurt
Bundesarbeitsgericht urteilt über Kopftuchverbot für Lehrer

Von dpa
26.08.2020Lesedauer: 2 Min.
BundesarbeitsgerichtVergrößern des BildesZwei Männer verlassen das Bundesarbeitsgericht. (Quelle: arifoto UG/dpa/archiv/dpa-bilder)
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Das Bundesarbeitsgericht fällt am Donnerstag eine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Kopftuchverbot für Lehrer. Zugrunde liegt der Fall einer Muslimin, der das Landesarbeitsgericht im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Dagegen hatte der Senat bei dem Bundesgericht in Erfurt Revision eingelegt mit dem Ziel, die Regelungen des Neutralitätsgesetzes über den Einzelfall hinaus höchstrichterlich prüfen zu lassen.

Das Gesetz untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa. Es gilt auch in einigen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, etwa für Richter und Staatsanwälte, Polizisten und Justizmitarbeiter.

Zuletzt hatte die Regelung immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hält, ist Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gegenteiliger Meinung.

Das Landesarbeitsgericht erklärte bei seinem Urteil 2018, das Neutralitätsgesetz sei verfassungskonform auslegbar. Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen. Dies sei nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 aber Voraussetzung für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole an Schulen.

Der Lehrerin, die sich wegen ihrer Religion diskriminiert sah, gab das Gericht daher Recht und sprach ihr eine Entschädigung in Höhe eines 1,5-fachen Bruttomonatsverdienstes zu. Sie hofft vor dem Bundesarbeitsgericht nun auf eine höhere Summe.

Konkret handelt es sich um eine Informatikerin, die sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium oder einer Berufsschule beworben hatte. Für die Berufsschule, für die das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein Angebot.

In den vergangenen Jahren hatten mehrere Urteile von Arbeitsgerichten in Berlin Zweifel am Neutralitätsgesetz aufkommen lassen. Aktuell ist laut Bildungsverwaltung noch ein weiteres Verfahren wegen mutmaßlicher Diskriminierung einer muslimischen Lehrerin anhängig.

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