t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalBerlin

15-Jährige Schülerin getötet: Lebenslange Haft wegen Mordes


Berlin
15-Jährige Schülerin getötet: Lebenslange Haft wegen Mordes

Von dpa
29.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und AktenVergrößern des BildesEine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Quelle: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa) – Nach dem gewaltsamen Tod einer 15-jährigen Schülerin in Berlin ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 42-jährige sei des Mordes und der Vergewaltigung schuldig, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Dienstag. Der Angeklagte habe das Mädchen sexuell angegriffen und schließlich aus Angst vor Entdeckung erwürgt.

Der Angeklagte und das Opfer waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 auf einem S-Bahnhof begegnet. Die Schülerin habe den Mann, den sie nicht kannte, zunächst freiwillig begleitet. An einer Brache an der Rummelsburger Bucht habe der 42-Jährige sein Opfer gewaltsam zu Boden gebracht, festgehalten und vergewaltigt, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Mit einem angeblichen "leichten Würgen beim Liebesspiel", wie es der Angeklagte vor Gericht darstellte, seien die Verletzungen des Mädchens nicht vereinbar, so der Ankläger, der auf lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädierte. Damit wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen. Ein Anwalt der Nebenklage sagte, der Angeklagte habe die Schülerin in eine Todesfalle gelockt. Das Würgen habe der 42-Jährige als "erregend" empfunden.

Der deutsche Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung erneut erklärt, er habe die 15-Jährige nicht töten wollen. Die Verteidiger hatten keinen konkreten Strafantrag gestellt. Sie forderten, dass von verminderter Schuldfähigkeit ihres Mandanten auszugehen sei.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einem Verfahren wegen Vergewaltigung war er 2001 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung freigesprochen, aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. 2014 wurde er in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft und auf Bewährung aus dem sogenannten Maßregelvollzug entlassen.

Im jetzigen Prozess war eine Psychiaterin zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei. Der 42-Jährige, der sich bereits im Maßregelvollzug den vielfältigen Angeboten entzogen habe, besitze die Fähigkeit, "zu manipulieren, zu täuschen und zu tricksen", hatte die Gutachterin erklärt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website