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Einreise-Testpflicht startet: Bußgeld bei Verstößen


Berlin
Einreise-Testpflicht startet: Bußgeld bei Verstößen

Von dpa
01.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona-TestVergrößern des BildesEin Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, gilt ab Sonntag eine verschärfte Testpflicht für Reiserückkehrer auch an den Grenzen zum Südwesten. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise auch auf baden-württembergisches Gebiet nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

Die baden-württembergische Landespolizei warnt bereits vor Bußgeldern, sollten Einreisende die Vorgaben verletzen. "Ich empfehle jedem, nicht zu versuchen die Testpflicht zu umgehen", sagte Ralf Kusterer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg, den "Stuttgarter Nachrichten". Wer an der Grenze erwischt werde, riskiere nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass er nicht einreisen dürfe.

Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen.

Außerdem soll es nach der neuen Vorgabe der Bundesregierung nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Das Bundeskabinett hatte eine entsprechende Verordnung am Freitag beschlossen - noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.

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