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Nach Tod eines Fußgängers in Berlin: Bewährungsstrafe für Autofahrer


Raser nach Tod von Fußgänger verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 25.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Das amtsgricht Tiergarten (Archivbild): Hier wurde der Autofahrer verurteilt.Vergrößern des BildesDas amtsgricht Tiergarten (Archivbild): Hier wurde der Autofahrer verurteilt. (Quelle: Andreas Gora/imago-images-bilder)
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Nach einem Unfall in Berlin ist ein Fußgänger gestorben. Der Autofahrer wurde nun vom Amtsgericht schuldig gesprochen. Neben einer Haftstrafe auf Bewährung muss er noch eine weitere Strafe ableisten.

Nach dem Tod eines 26 Jahre alten Fußgängers in Berlin-Mitte ist ein Autofahrer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 25-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Er habe den Unfall durch deutlich zu schnelles Fahren verursacht, begründete der Richter. Die Mutter des Opfers, die frühere bayerische Kommunalpolitikerin Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel, nannte das Urteil angemessen.

Der Angeklagte sei im März 2019 mit bis zu 82 Kilometern pro Stunde auf der Chausseestraße in Berlin unterwegs gewesen und habe den Fußgänger erfasst, als dieser die Fahrbahn überqueren wollte, hieß es weiter im Urteil.

Unfall vermeidbar

Der Unfall wäre bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen. Der Passant wurde gegen die Frontscheibe und dann in den Gegenverkehr geschleudert. Er erlag eine Woche später den schweren Verletzungen.

Der Angeklagte, der damals am Steuer eines 455 PS starken Wagens saß, hatte zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger erklärt, er sei "kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Er sei an dem Tag "gestresst" gewesen, sagte er kurz vor dem Urteil. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Nebenklage stellte keinen konkreten Antrag. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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