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Tödlicher Crash: Erste Zeugen im Berufungsprozess


Berlin
Tödlicher Crash: Erste Zeugen im Berufungsprozess

Von dpa
20.09.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Berufungsprozess um den tödlichen Crash eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin-Mitte hat das Landgericht die ersten Zeugen befragt. Eine 38-jährige Polizistin berichtete, wie sie versuchte, die 21-Jährige zu reanimieren. Eine 34-jährige Zeugin schilderte, sie habe die Straße überqueren wollen. Plötzlich sei ein zunächst dumpfes Geräusch eines Martinshorns laut geworden. Das Polizeiauto sei sehr schnell gefahren. "Ich konnte gerade noch zurück in eine Parklücke springen", so die Augenzeugin am zweiten Prozesstag am Montag.

Angeklagt ist ein inzwischen 54-jähriger Hauptkommissar. Der Beamte war im Dezember 2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung eines Amtsgerichts hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Berufung eingelegt. Nun prüft das Berliner Landgericht den Fall.

Der Beamte am Steuer des Fahrzeugs soll im Januar 2018 auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhtem Tempo in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die einparken wollte. Laut Ermittlungen war der Polizist nach einer Tunnelausfahrt mit bis zu 132 Stundenkilometern unterwegs. Bei der Kollision sei noch eine Geschwindigkeit von 91 Stundenkilometern festgestellt worden.

Als erste Zeugin sagte nun die 38-jährige Beamtin, der Angeklagte habe am Unfallort deutlich unter dem Eindruck des Geschehens gestanden. "Ich weiß gar nicht, ob er mir geantwortet hat", so die Beamtin. Einen Alkoholgeruch habe sie nicht wahrgenommen. Auf die Frage, welches Tempo bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn innerhalb der Stadt üblich sei, erklärte die Zeugin, dass sie selbst bei einer gut ausgebauten Straße und freier Sicht von bis zu 80 Stundenkilometern ausgehe.

Der Fall hatte große Wellen geschlagen. Es ging auch um den Verdacht, der Angeklagte sei bei dem Crash möglicherweise angetrunken gewesen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht. Der Prozess geht am 8. Oktober weiter.

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