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Berlin: Besucher-Obergrenze bei 2G-Veranstaltungen entfällt


Ab Sonntag
Besucher-Obergrenze bei 2G-Veranstaltungen in Berlin entfällt

Von dpa
Aktualisiert am 05.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann macht einen Corona-Schnelltest (Symbolbild): Das Olympiastadion kann nach den neuen Regeln wieder komplett genutzt werden.Vergrößern des BildesEin Mann macht einen Corona-Schnelltest (Symbolbild): Das Olympiastadion kann nach den neuen Regeln wieder komplett genutzt werden. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Volles Olympiastadion und keine Maskenpflicht: Der Senat hat beschlossen, dass ab Sonntag die Obergrenze der Besucheranzahl entfällt. Bei den Ausnahmen zu dieser Regel gab es ebenfalls eine Neuerung.

Bei Großveranstaltungen in Berlin gelten ab Sonntag keine Obergrenzen mehr für Besucherzahlen, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind. "Jetzt wollen wir versuchen, schrittweise in einen Regelbetrieb überzugehen", sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung zu dem Beschluss.

Galt zuvor noch eine Obergrenze von 25.000 Menschen, so könnte nach den neuen Regeln zum Beispiel das Olympiastadion wieder komplett gefüllt werden – und die Teilnehmer müssten keine Maske tragen.

Berlin: Auch Personal muss bestimmte Voraussetzung erfüllen

Schon seit einiger Zeit gilt, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen.

Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht. Ergänzend dazu beschloss der Senat am Dienstag, dass bei einer 2G-Veranstaltung auch das Personal geimpft oder genesen sein muss – wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt, so der Senator.

Weitere Neuerung

Eine weitere Neuerung gibt es bei den Ausnahmen rund um den Zugang zu 2G-Angeboten. Bisher galten diese nur für Kinder unter zwölf Jahren, da es für diese noch keine Impfmöglichkeit gibt. Ab Sonntag dürfen auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, an den 2G-Angeboten teilnehmen.

Voraussetzung dafür ist ein negativer PCR-Test. Die Kosten müssen im Regelfall selbst getragen werden. Nur Menschen, die staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, zahlen laut Kollatz nicht selbst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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