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Pannen-Wahl in Berlin kann ab sofort angefochten werden


Pannen-Wahl in Berlin kann ab sofort angefochten werden

Von dpa
Aktualisiert am 28.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Wähler stehen für die Wahl zum Bundestag und für das Abgeordnetenhaus am Wahllokal Schlange (Archivbild): Das Berliner Wahldebakel hatte bundesweit für Aufregung gesorgt.Vergrößern des BildesWähler stehen für die Wahl zum Bundestag und für das Abgeordnetenhaus am Wahllokal Schlange (Archivbild): Das Berliner Wahldebakel hatte bundesweit für Aufregung gesorgt. (Quelle: Christoph Soeder/dpa-bilder)
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Nach dem Wahldebakel in der Hauptstadt kann nun beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen das Endergebnis eingereicht werden. Das Gericht muss dann über eine mögliche Wahlwiederholung entscheiden.

Viereinhalb Wochen nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist das Endergebnis am Donnerstag im Berliner Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit kann die Wahl, die von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt war, nunmehr angefochten werden.

Angesichts des Ausmaßes der Unregelmäßigkeiten am Wahltag ist mit einer ganzen Reihe von Einsprüchen beim Berliner Verfassungsgerichtshof zu rechnen. Sowohl die Landeswahlleitung als auch Vertreter der AfD, der Freien Wähler und der Satirepartei Die Partei haben das bereits angekündigt.

Berlin: Entscheidung über mögliche Wahlwiederholung wohl erst in mehreren Monaten

Einsprüche sind binnen eines Monats möglich, also bis zum 28. November. Anschließend muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss.

Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen. Der konkrete Zeitrahmen hänge von der Anzahl der Einsprüche und der Art der gerügten Probleme ab, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes.

Zahlreichen Pannen bei Wahlen in der Hauptstadt

Am 26. September konnten die Menschen in Berlin bei den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie bei einem Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen ihre Kreuze setzen. Im Zusammenhang mit der Wahl des Abgeordnetenhauses gab es laut Landeswahlausschuss in 207 von 2257 Wahllokalen Unregelmäßigkeiten. Dabei handelte es sich unter anderem um falsche oder fehlende Stimmzettel und zeitweise Unterbrechungen des Wahlgeschehens.

Vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen. Drei Viertel der Lokale hatten länger geöffnet als üblich, so dass Wähler, die bis 18 Uhr vor Ort waren, noch ihre Stimmen abgeben konnten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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