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Rechnungshof fordert mehr Haushaltsdisziplin vom neuen Senat


Berlin
Rechnungshof fordert mehr Haushaltsdisziplin vom neuen Senat

Von dpa
06.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Dass der Landesrechnungshof mit vielen kritischen Anmerkungen für die künftige Haushaltspolitik am selben Tag an die Öffentlichkeit ging, an dem die Berliner Grünen den bisherigen Fraktionsgeschäftsführer Daniel Wesener als Finanzsenator vorschlugen, war reiner Zufall. Aber es hat gepasst: Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen beschränkte sich bei der Vorstellung des zweiten Teils ihres Jahresberichts nicht darauf, in die Vergangenheit zu blicken, sondern präsentierte eine Reihe klarer Forderungen an SPD, Grüne und Linke, die in Berlin auch künftig gemeinsam regieren wollen.

So ließ Klingen keinen Zweifel daran, dass aus Sicht des Rechnungshofs einiges falsch läuft. Die Schulden des Landes seien Ende 2020 auf ein bisher nicht gekanntes Rekordniveau von 63,7 Milliarden Euro gestiegen, warnte sie. Positiv sei zwar festzustellen, dass die Schuldenbremse sich als krisentaugliches Instrument erwiesen habe. Und die Kontrollbehörde halte auch für richtig, dass neue Schulden zur Krisenbewältigung aufgenommen werden konnten.

"Problematisch aus Sicht des Rechnungshofs ist aber, wie die Schuldenbremse angewandt wurde", sagte Klingen. So habe der Senat die Kreditermächtigung im Jahr 2020 komplett ausgeschöpft, obwohl er die Mittel nur zu einem geringen Teil gebraucht habe. "Von den 7,3 Milliarden Euro aufgenommener Kredite hat Berlin in 2020 nur 0,5 Milliarden für coronabedingte Mehrausgaben verwendet", sagte Klingen. Der weit größere Anteil von 5,4 Milliarden sei noch in 2020 in eine Pandemie-Rücklage überwiesen und seitdem dort geparkt worden. "Diese Mittel sind bis heute größtenteils nicht ausgegeben."

"Das pauschale Ansparen von Mitteln in erheblichem Umfang für mehrere Jahre verstößt aus Sicht des Rechnungshofs gegen Haushaltsrecht", stellte die Präsidentin fest. Der Hessische Staatsgerichtshof habe in einem ähnlichen Fall die Bildung von "Corona-Sondervermögen" für unvereinbar mit der hessischen Verfassung erklärt. Das sei in Berlin nicht zu erwarten - einfach deshalb, weil die Schuldenbremse nicht in der Verfassung geregelt sei.

"Der Entwurf des Koalitionsvertrags trifft zur zukünftigen Verwendung der Rücklage, die auch aktuell noch mehr als vier Milliarden Euro enthält, keine Aussage", sagte Klingen mit Blick auf den geplanten neuen rot-grün-roten Senat. "Der Rechnungshof weist nochmals darauf hin: Diese Mittel dürfen nicht als Sparstrumpf für Maßnahmen genutzt werden, die schon immer gewünscht waren." Falls sie nicht zur Bekämpfung der Pandemie benötigt würden, müssten sie getilgt werden.

Dass sich Rot-Grün-Rot im Koalitionsvertrag zur Einhaltung der Schuldenbremse und zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bekenne, sei zu begrüßen, bemerkte die Landesrechnungshof-Chefin. Die Aussage im Koalitionsvertrag, einen ausgeglichenen Haushalt erst am Ende der Legislaturperiode anzupeilen, sei aber nicht ambitioniert genug. Klingen appellierte außerdem an das Dreierbündnis, die Tilgung der Notfallkredite nicht erst zum Ende der Legislaturperiode zu beginnen.

Sie begrüßte andererseits die Ankündigung, mehr investieren zu wollen. "Allerdings soll die Investitionstätigkeit verstärkt auch in Bereiche außerhalb des Kernhaushalts etwa in Landesunternehmen oder Sondervermögen verlagert werden." Dadurch könnten für das Land zusätzliche finanzielle Risiken entstehen. "Der Rechnungshof beabsichtigt, verstärkt in diesen Bereichen zu prüfen."

Klingens Fazit wirkte fast wie ein Arbeitsauftrag an den neuen Finanzsenator: "Insgesamt wird aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags noch nicht hinreichend klar, wie die Finanzierung der zahlreichen geplanten Maßnahmen zukünftig gesichert werden soll."

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