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Gericht: AfD muss Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen


Berlin
Gericht: AfD muss Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen

Von dpa
16.02.2022Lesedauer: 1 Min.
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Die AfD soll nach einem Gerichtsurteil wegen einer rechtswidrig erhaltenen Spende eine Strafe von etwa 108 000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies laut eigener Mitteilung vom Mittwoch eine Klage der AfD gegen die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung zurück und führte einen Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes als Grund an. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zugelassen. Die AfD prüft, gegen das Urteil vorzugehen (Urteil der 2. Kammer vom 16. Februar 2022, Az. VG 2 K 213/20).

Der Hintergrund: Im Februar 2016 war ursprünglich eine Veranstaltung mit der europäischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) im Kongresszentrum Düsseldorf geplant, teilte das Gericht mit. Zur EKR gehörte auch der damalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments und damalige Sprecher des Landesverbandes der AfD Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell.

Die EKR sagte allerdings kurz vor Beginn des Kongresses ab. Stattdessen wurde er laut Gericht unter dem Banner der AfD durchgeführt. Die in Rechnung gestellten Kosten der Veranstaltung in Höhe von mehr als 36 000 Euro zahlte laut Gericht eine PR-Firma mit Sitz in der Schweiz. Die Bundestagsverwaltung verhängte im November 2020 eine Strafe von rund 108 000 Euro, weil die PR-Firma nicht der wahre Spender gewesen sei und es sich um eine anonyme Spende gehandelt habe. Gegen die Strafe klagte die AfD. Sie teilte am Mittwoch mit, sie bleibe bei ihrer Darstellung, dass der Kongress keine Parteienveranstaltung gewesen sei und es sich daher nicht um eine illegale Parteispende gehandelt habe.

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