Berliner Hochschulgesetz CDU und FDP reichen Klage gegen umstrittenes Gesetz ein
Das umstrittene Berliner Hochschulgesetz bekommt noch mehr Gegenwind: Die Fraktionen von CDU und FDP ziehen wie angekündigt vor das Landesverfassungsgericht – es geht um den umstrittenen Paragrafen 110.
Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus haben nach eigenen Angaben Klage gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Der Prozessbevollmächtigte Matthias Ruffert, Jura-Professor an der Humboldt-Universität (HU), brachte am Mittwoch im Namen der beiden Fraktionen die sogenannte Normenkontrollklage ein, wie ein Sprecher der Berliner CDU-Fraktion mitteilte.
Land Berlin habe gar nicht die gesetzgeberische Kompetenz
CDU und FDP hatten bereits Anfang April angekündigt, gegen das Hochschulgesetz vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen.
Das Gesetz sieht in dem vor allem umstrittenen Paragrafen 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine mögliche unbefristete Anschlussbeschäftigung vereinbart werden müsse. Aus Sicht der CDU und FDP hatte das Land Berlin gar nicht die gesetzgeberische Kompetenz, solche Regelungen zu beschließen.
Senat kündigte zuvor Überarbeitung an
In der vergangenen Woche hatte der Senat angekündigt, die Regelung noch einmal ändern zu wollen. Die Überarbeitung des Gesetzes soll nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung die Vorgaben dazu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern.
Die Humboldt-Universität (HU) hatte Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und sich auf ein von Ruffert veröffentlichtes Gutachten berufen. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.
- Nachrichtenagentur dpa