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Berlin: Gericht hebt Verbot von ukrainischen Flaggen teilweise auf


Eilantrag erfolgreich
Gericht hebt Verbot von Ukraine-Flaggen teilweise auf

Von dpa, ads

Aktualisiert am 09.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine übergroße ukrainische Flagge am sowjetischen Ehrenmal (Archivbild): Sie wurde von der Polizei wieder eingerollt.Vergrößern des BildesEine übergroße ukrainische Flagge am sowjetischen Ehrenmal (Archivbild): Sie wurde von der Polizei wieder eingerollt. (Quelle: A. Friedrichs/imago-images-bilder)
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Ein Eilantrag gegen das Verbot von Flaggen bei Gedenkaktionen in Berlin hatte Erfolg: Bei einer Kundgebung am Deutsch-Russischen Museum dürfen Fahnen gezeigt werden – allerdings nur ukrainische.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat für eine kleine Versammlung anlässlich des 77. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges ukrainische Fahnen und Militärlieder zugelassen. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, hat sich der Veranstalter einer für den Abend geplanten Kundgebung vor dem Deutsch-Russischen Museum in Berlin-Karlshorst damit erfolgreich gegen eine Verordnung der Polizei gewehrt.

Die Behörde hatte an 15 Gedenkstätten Fahnen, Uniformen sowie Marsch- und Militärlieder untersagt.

Das Verbot galt allerdings nicht für Diplomaten und Veteranen des Weltkriegs. Die Vorgabe zog viel Kritik auf sich, der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk bezeichnete das Verbot als "Riesenblamage für Berlin".

Gedenkveranstaltungen in Berlin: Gericht sieht keine Konfliktgefahr

Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine überschattet wird. Diese Begründung beziehe sich auf Erkenntnisse von Versammlungen mit prorussischem Bezug, hieß es nun vom Verwaltungsgericht. Bei der für den Abend geplanten halbstündigen Veranstaltung sahen die Richter diese Gefahr jedoch nicht.

Die Teilnehmerzahl sei gering, die Versammlung nur kurz, zudem erfolge sie zu einer Tagesrandzeit und an keinem zentral gelegenen Ort. "Die Gefahren, denen der Antragsgegner habe begegnen wollen – insbesondere die Gewaltbereitschaft – seien durch die Versammlung des Antragstellers nicht zu befürchten", begründeten die Richter ihre Entscheidung im Eilverfahren.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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