Der Nebenjob in einem Tönnies-Betrieb ist zwei Männern zum Verhängnis geworden. Ihr anderer Arbeitgeber kündigte nach dem Corona-Massenausbruch. Jetzt beschäftigt der Fall das Arbeitsgericht.
Eine Klage von zwei Männern, die von einem Autozulieferer nach ihrem nicht angezeigtem Nebenjob bei Tönnies entlassen wurden, beschäftigt nun das Arbeitsgericht in Bielefeld. Die Richter müssen am Mittwoch in zunächst zwei Fällen entscheiden, ob ihre Entlassung rechtmäßig war.
Die Männer hatten beim Schlachtbetrieb Tönnies sonntags die Werkshallen gereinigt, ihren Hauptarbeitgeber darüber aber nicht informiert. Als dort im Juni nach einem Corona-Massenausbruch der Betrieb eingestellt und Quarantäne für Mitarbeiter des Stammwerks angeordnet worden war, flog die Sache auf.
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Der Autozulieferer kündigte den Beschäftigten, die dort damals wieder zu ihren Spätschichten erscheinen wollten. Als Begründung nannte das Bielefelder Unternehmen eine gesundheitliche Gefährdung der anderen Arbeiter durch eine mögliche Corona-Infektion und drohende wirtschaftliche Schäden. Zudem fühle man sich getäuscht. Das Gericht muss sich in der nächsten Zeit mit einer ganze Reihe von Kündigungsschutzklagen beschäftigen, von denen auch weitere den Automobilzulieferer betreffen.
- Nachrichtenagentur dpa