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Ex-Personalvorstände von VW verteidigen Betriebsratsgehälter


Braunschweig
Ex-Personalvorstände von VW verteidigen Betriebsratsgehälter

Von dpa
08.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Horst NeumannVergrößern des BildesDer Angeklagte Horst Neumann, ehemaliger Konzernpersonalvorstand von VW, sitzt bei Prozessauftakt in der Stadthalle Braunschweig. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die früheren VW-Personalvorstände Horst Neumann und Karlheinz Blessing haben im Untreueprozess Gehälter und Boni für leitende Betriebsräte verteidigt. Die Festlegung der Vergütung sei ein "minutiöser" Prozess gewesen, in dem viel Mühe gesteckt habe, sagte Neumann am Mittwoch im Landgericht Braunschweig. "Ich weiß, dass die Meinung unserer Konzernjuristen war, dass alles in Ordnung war, was wir gemacht haben", sagte Neumann, bis 2015 VW-Personalchef.

Der 72-jährige Neumann ist neben seinem Nachfolger Karlheinz Blessing und zwei weiteren Personalmanagern wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung führender Betriebsräte angeklagt. Sie sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überzogene Gehälter für die Belegschaftsvertreter abgesegnet haben. Der Vorwurf lautet Untreue, teils auch in besonders schweren Fall. Dem Konzern soll daraus ein Schaden von mehr als 5 Millionen Euro entstanden sein. (Az. 16 KLs 406 Js 59389/16 (85/19)

Bei ihm sei nie etwas Kritisches angekommen, sagte Neumann am zweiten Verhandlungstag in der Braunschweiger Stadthalle. "Wir wollten auch keine Angriffsfläche bieten", erläuterte er mit Blick auf die Affäre von 2005 um geheime Boni, Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten kurz bevor er ins Amt kam. Auch Nachfolger Blessing verteidigte die Zahlungen am Mittwoch. Vieles sei schlichte Mathematik anhand feststehender Zahlen gewesen.

Neben den Aussagen der Angeklagten stehen die Zeugenberichte der fünf mächtigen Betriebsräte, die laut Staatsanwaltschaft zwischen Mai 2011 und Mai 2016 allzu großzügige Entgelte und Boni erhielten. Sie hatten bei der Arbeitnehmervertretung beachtliche Karrieren hingelegt, die ihnen auch Mandate im Aufsichtsrat des größten deutschen Konzerns einbrachten. Mehrmals wurde zu Prozessbeginn betont, dass sie "auf Augenhöhe" mit dem Management bei VW verhandelten.

Prominentestes Beispiel ist Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh, mittlerweile Personalvorstand der VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton. Seine Zeugenaussage wird für den nächsten Verhandlungstag am 20. September erwartet. Zusätzliche Ermittlungen um mögliche Beihilfe zur Untreue gegen ihn sind aber vom Hauptstrang getrennt - es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil.

Im Fall einer Verurteilung ist Untreue im besonders schweren Fall mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Insgesamt sind für den Strafprozess zehn Verhandlungstage eingeplant, ein Urteil könnte demnach Ende Oktober fallen.

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