Noch immer beschäftigen die harten Polizeimaßnahmen beim Werder-Spiel in Wolfsburg die Fanszene der Bremer. Jetzt gab ein Gericht den Anhängern in Teilen recht.
Die niedersächsische Polizei hat in einem Gerichtsverfahren wegen polizeilicher Maßnahmen gegen Fans von Werder Bremen teilweise rechtswidrige Handlungen eingeräumt. Das teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Das Urteil zu den Vorkommnissen vor dem Bremer Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg am 6. August 2022 hatte das Gericht bereits am 31. Januar gefällt und den beteiligten Parteien danach zugestellt.
Geklagt hatte eine Werder-Anhängerin, die mit anderen Bremer Fans nach der Ankunft am Wolfsburger Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert worden war. In einem Teilanerkennungsurteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Feststellung der Identität der Klägerin, deren Durchsuchung, das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet sowie die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Nach Angaben des Gerichts hatte die Polizei selbst ein solches Teil-Anerkenntnis bereits im August 2023 bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin abgegeben.
"Lippebekenntnisse": Fanhilfe lehnte Entschuldigung ab
Die Verantwortlichen von Werder Bremen hatten kurz nach dem Vorfall mit "großem Unverständnis" reagiert. Die Abreise der Ultras stelle für die Partie "einen klaren Wettbewerbsnachteil" dar, teilte Werder auf der Plattform X weiter mit.
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Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte schon direkt nach den Vorfällen Versäumnisse der Polizei eingeräumt: "Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden", sagte der SPD-Politiker damals. Fanvertreter ließen die Entschuldigung allerdings nicht gelten und lehnten es ab, diese anzunehmen. Linda Röttig, Vorsitzende des Dachverbands der Fanhilfen, teilte damals mit, die Aussagen Pistorius seien lediglich "Lippenbekenntnisse" und ein "Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen".
Werder-Anhängerin klagte auch gegen Drohneneinsatz
Ursprünglich richtete sich die Klage der Werder-Anhängerin auch gegen den Einsatz einer Polizei-Drohne. Nachdem der Einsatzführer aber dargelegt hatte, dass die Klägerin auf dem Bahnhofsvorplatz mit der Drohne gar nicht beobachtet werden konnte, stellte das Gericht das Verfahren in diesem Punkt eint. Auch der Klagepunkt, dass die eingerichtete Kontrollstelle am Wolfsburger Bahnhof rechtswidrig gewesen sei, wurde abgewiesen, da die Polizei bereits die Rechtswidrigkeit der an der Kontrollstelle getroffenen Maßnahmen anerkannt hatte.
Zahlreiche Werder-Fans waren damals aus Protest gegen den Polizeieinsatz nicht mehr ins Stadion weitergezogen, sondern nach Hause zurückgefahren.
- verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de: Mitteilung vom 8. Februar 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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