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Bremen: Corona-Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht werden gelockert


Neue Corona-Regeln
Mehr Kontakte und weniger Maskenpflicht in Bremen

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Hinweisschild zur Maskenpflicht in der Bremer Innenstadt (Archivbild): Die Maskenpflicht gilt ab Montag im Freien nur noch an Haltestellen des Personennahverkehrs sowie an Bahnhöfen.Vergrößern des BildesHinweisschild zur Maskenpflicht in der Bremer Innenstadt (Archivbild): Die Maskenpflicht gilt ab Montag im Freien nur noch an Haltestellen des Personennahverkehrs sowie an Bahnhöfen. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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Die Inzidenz in Bremen hat fast die Marke von zehn erreicht. Das bedeutet: Neue Corona-Lockerungen treten in Kraft. Ab Montag werden die Maskenpflicht im Freien und die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert.

Bei Treffen und Freizeitaktivitäten sollen die Menschen in Bremen bald wieder mehr Freiheiten haben. Lockerungen seien bei den Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, beim Sport und bei der Maskenpflicht in Schulen geplant, teilte der Bremer Senat mit. Demnach soll die neue Corona-Verordnung am kommenden Montag (21. Juni) in Kraft treten. Statt bis zu zu fünf Personen dürfen sich dann bis zu zehn Menschen treffen. "Alternativ sind weiterhin Treffen von zwei Haushalten ohne Beschränkung der Personenzahl möglich", hieß es.

Die Maskenpflicht gilt demnach im Freien nur noch an Haltestellen des Personennahverkehrs sowie an Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen müssen Menschen weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Beschäftigte in Kitas, Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte der weiterführenden Schulen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Auf den Gängen und in Treppenhäusern der allgemein- und berufsbildenden Schulen müssen die Menschen aber weiter Maske tragen, ausgenommen sind Grundschülerinnen und -schüler.

Wegen der sinkenden Inzidenz und steigenden Impfquote dürfen weitere Einrichtungen wie Saunen, Bordelle und Schwimmbäder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept haben. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen, an Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu 1000. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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