Hier darf zum Jahreswechsel nicht geböllert werden
Wegen der Corona-Pandemie darf auch zum Jahresende 2021 kein Feuerwerk verkauft werden. Das Abbrennen ist lediglich im privaten Gebrauch prinzipiell erlaubt
In der Innenstadt richtet die Stadt Dortmund wieder drei Zonen ein, in der das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist. Das betrifft folgende Bereiche: am Hauptbahnhof bis zur Petrikirche, im Bereich Alter Markt und Reinoldi-Kirche und rund um die Möllerbrücke.
Letzterer Bereich wurde "auf Bitten der Polizei" erneut zur Böllerverbotszone, wie Norbert Dahmen, Rechtsdezernent der Stadt am Dienstag erklärte. In den Jahren vor Corona hatte sich der Ort zu einem Feuerwerks-Hotspot entwickelt.
Die Verbotszonen gelten demnach von Silvester (31.12 2021) um 20 Uhr bis Neujahr um 2 Uhr. Die Polizei und das Ordnungsamt werden in diesem Zeitraum verstärkt in den Bereichen unterwegs sein, hieß es in der Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes. Eindringlich appelliert die Stadt, "am besten auf das Abbrennen von Böllern bei diesem Jahreswechsel komplett zu verzichten".
Feuerwerk und Silvester-Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. In der aktuellen Coronaschutz-Verordnung wird das Abbrennen von Feuerwerk an belebten Plätzen und Straßen zum Jahreswechsel zudem untersagt.
- Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes (21. Dezember 2021)
- Stadt Dortmund: Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021 (per Mail)