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Juwelen-Raub in Dresden: Sachsen muss für Remmo-Anwälte Millionen zahlen


Medienbericht
Grünes Gewölbe: Das Land Sachsen muss für Remmo-Anwälte zahlen

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 04.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Angeklagte im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen GewölbeVergrößern des BildesVor Gericht (Archivbild): Angeklagte im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Sachsen bleibt laut eines Medienberichts auf den Kosten für die Anwälte von Mitgliedern des Remmo-Clans sitzen. Angehörige der Berliner Großfamilie hatten das Grüne Gewölbe in Dresden geplündert.

Das Land Sachsen ist mit seiner Beschwerde gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger von sechs Mitgliedern des Remmo-Clans im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe gescheitert. Das berichtete die "Bild". Die Zeitung beruft sich dabei auf das Landgericht Dresden. Damit übernehme der Steuerzahler die Kosten für die Anwälte der Remmos vollständig. Das Land Sachsen hatte dies zu verhindern versucht.

Laut "Bild" stehen zwölf Remmo-Anwälten jeweils 120.081,71 Euro für das Strafverfahren zu. Dazu kämen 240.139,62 Euro aus einem sogenannten Adhäsionsverfahren, in dem es um zivilrechtliche Ansprüche des geschädigten Freistaates im ansonsten strafrechtlichen Remmo-Prozess ging.

Medienbericht: Remmo-Anwälte kosten fast vier Millionen Euro

Die Rechnung, die die "Bild" aufmacht, sei "äußerst kompliziert", wie das Blatt selbst schreibt. Sein Ergebnis lautet jedoch, dass die Anwälte der Mitglieder des Remmo-Clans den Freistaat exakt 3.842.376,72 Euro kosten würden. Zusätzlich kämen auf die Staatskasse Kosten für die Auslagen der Remmo-Anwälte zu.

Im November 2019 waren Mitglieder des berüchtigten Berliner Remmo-Clans in die Schatzkammer im Grünen Gewölbe in Dresden eingebrochen. Dabei erbeuteten sie Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Wert von etwa 116 Millionen Euro.

Nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wurden fünf von sechs Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten Geständnisse abgelegt und Teile der Beute zurückgegeben. Dafür gab es Strafmilderung. Ein anderer Teil des Sachsenschatzes fehlt dennoch bis heute.

Verwendete Quellen
  • Eigene Berichterstattung
  • bild.de: "Staat muss Remmo-Clan 3,8 Millionen Euro zahlen" (kostenpflichtig)
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