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Kabinett: 1000-Meter-Mindestabstand zu Windenergieanlagen


Dresden
Kabinett: 1000-Meter-Mindestabstand zu Windenergieanlagen

Von dpa
18.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Windräder vor RegenbogenVergrößern des BildesZwei Windräder drehen sich bei heftigem Wind vor einem Regenbogen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Sachsen will für Windkraftanlagen einen Mindestabend von 1000 Meter zu Wohngebäuden festlegen. Das sieht ein am Dienstag beschlossener Gesetzentwurf der Regierung vor, der nun an den Landtag geht. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering bestehender Anlagen geht - also das Nachrüsten bestehender Anlagen - oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Dazu ist aber ein Beschluss erforderlich.

"Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz", sagte der für Regionalentwicklung und Bau zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU): "Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie." Schmidt stellte aber auch klar, dass man zum Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Flächen benötigt und nannte dabei unter anderem frühere Bergbaulandschaften.

Im Landtag fand die Regelung ein unterschiedliches Echo. Nach Ansicht der Linken sind die 1000 Meter Mindestabstand keine Lockerung der bisherigen Regeln, sondern eine Ausbau-Hürde. Laut Umweltbundesamt reduziere ein solcher Mindestabstand die verfügbare Fläche für diese Anlagen um 20 bis 50 Prozent, argumtentierte der Abgeordnete Marco Böhme. CDU-Fraktionschef Christian Hartmann erinnerte daran, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien Akzeptanz vor Ort brauche: "Das geht nicht mit der Brechstange."

Die Abstandsregelung ist aber nur ein Punkt in der Neufassung der Bauordnung des Freistaates. Mit den Änderungen setzt Sachsen Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. "Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", so Schmidt. Die einheitlichen Regelungen betreffen unter anderem die Erleichterung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für Elektromobilität sowie den Bau von Abstellplätzen für Fahrräder.

"Gleichzeitig fördern wir mit der Änderung der Bauordnung auch das Bauen mit Holz, um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren", betonte Schmidt. So seien erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen vorgesehen. Künftig solle Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein.

Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen sollen fortan elektronisch gestellt werden können. Laut Verordnung müssen künftig auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dafür ist eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 geplant. Bisher galt die Regelung nur für Neubauten sowie in einigen Fällen auch für Altbauten. Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Räume, in denen Personen schlafen, sowie für Flure zu diesen Räumen. Die Vorschrift gilt auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen.

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