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Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess Wochen im Verzug


Dresden
Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess Wochen im Verzug

Von dpa
16.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Prozess um Juwelendiebstahl in DresdenVergrößern des BildesDie bei einem Einbruch beschädigte Vitrine im Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe am Dresdner Landgericht ist inzwischen vier Wochen im Verzug - wegen der Corona-Pandemie. Seit Beginn der Hauptverhandlung gegen sechs Tatverdächtige Anfang Februar sind nach Angaben eines Gerichtssprechers bisher acht Termine ausgefallen, vornehmlich aufgrund von Covid-19-Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten. Gut ein Dutzend, die dort befragt werden sollten, müssten neu geladen werden.

Die sechs jungen Männer zwischen 23 und 28 Jahren sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Am frühen Morgen des 25. November 2019 sollen sie aus der Schatzkammer 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und Sachschäden in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterlassen haben. Ihnen wird auch vorgeworfen, einen Stromkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto angezündet zu haben.

Einer der Angeklagten hatte Ende März sein Schweigen gebrochen und seine Beteiligung an Vorbereitungen zu der Tat eingeräumt und dabei den Namen eines Verwandten genannt. Der 22-Jährige aus Berlin, der den Prozess häufig als Zuschauer verfolgte, war Dienstag unter dem dringenden Tatverdacht der Beihilfe festgenommen worden und ist in Untersuchungshaft.

Der Prozess ist derzeit bis Ende Oktober terminiert, mit Ausnahme von vier Wochen im Sommer. Er wird am 31. Mai fortgesetzt. Die Große Strafkammer des Landgerichts verhandelt wegen des Alters von zwei der Angeklagten zur Tatzeit - wie waren noch nicht 21 Jahre alt und damit Heranwachsende - als Jugendkammer.

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