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Düsseldorf: Falscher Handwerker wegen Überfalls vor Gericht


DNA-Spur am Tatort
Falscher Handwerker soll wiederholt Seniorin überfallen haben

Von dpa
Aktualisiert am 05.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Person im blauen Kittel trägt einen Werkzeugkasten: Ein falscher Handwerker soll wiederholt eine Seniorin überfallen haben.Vergrößern des BildesEine Person im blauen Kittel trägt einen Werkzeugkasten: Ein falscher Handwerker soll wiederholt eine Seniorin überfallen haben. (Quelle: Shotshop/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Nach dem ersten Überfall soll ein 38-Jähriger in Düsseldorf erneut eine Seniorin aufgesucht haben. Doch die 85-jährige Frau konnte beim zweiten Mal den Mann und seinen Komplizen verjagen. Nun beginnt der Prozess.

Er soll sich als Handwerker ausgegeben und eine hochbetagte Seniorin gleich zwei Mal überfallen haben. Ein 38-Jähriger muss sich ab heute in Düsseldorf vor dem Landgericht wegen schweren Raubes verantworten.

Beim ersten Mal hatte er laut Anklage behauptet, er sei vom Mann der 85-Jährigen mit einer Reparatur beauftragt worden. Als die Seniorin entgegnete, ihr Mann sei schon tot, soll er sie mit einem Elektroschocker attackiert, in ihre Wohnung gestoßen, gefesselt und beraubt haben.

Stiller Alarm ausgelöst

Den Schlüssel für den Safe im Keller hatte sie trotz allem nicht herausgerückt. Um den Tresor auch noch zu leeren, soll der Angeklagte fünf Monate später mit einem Komplizen erneut bei der Seniorin aufgetaucht sein.

Dieses Mal habe die alte Dame aber heimlich über einen stillen Alarm ihren Pflegedienst alarmiert. Als der dann wiederholt anrief, hatten sich die Täter aus dem Staub gemacht. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll am Tatort eine DNA-Spur hinterlassen haben.

Schuldfähigkeit wird geprüft

Einen Monat später soll der 38-Jährige aus dem oberbergischen Wiehl im Outlet-Center Roermond einen Verkäufer von Luxus-Uhren mit Reizgas außer Gefecht gesetzt und drei Uhren im Wert von rund 80.000 Euro geraubt haben.

Bisher hat der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen und auch seinen mutmaßlichen Komplizen nicht genannt. Der Angeklagte soll drogensüchtig sein. Ob das seine Schuldfähigkeit einschränkt, soll ein Gutachter im Prozess klären.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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