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Gericht kippt Demonstrationsverbot an Silvester in NRW


Düsseldorf
Gericht kippt Demonstrationsverbot an Silvester in NRW

Von dpa
31.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Justitia und AktenVergrößern des BildesJustitia mit Holzhammer und Aktenstapel. (Quelle: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat ein vom Land verhängtes Demonstrationsverbot für Silvester kurzfristig aufgehoben. Ein pauschales Verbot sei voraussichtlich rechtswidrig und unverhältnismäßig, entschieden die Richter des 13. Senats in einem Eilverfahren. Die Behörden könnten den Infektionsschutz auch ohne das pauschale Versammlungsverbot gewährleisten, heißt es nach Angaben des Gerichts in dem Beschluss vom 30. Dezember. Die Antragstellerin hatte für den letzten Tag des Jahres von 14.00 bis 15.00 Uhr eine Versammlung auf der Haupteinkaufsstraße in Dortmund geplant. Motto: "Grundrechte erhalten - Pandemie eindämmen" (Az.: 13 B 2070/20.NE).

Die Landesregierung hatte in der Corona-Schutzverordnung für den 31.12. und den 1.1. Demonstrationen grundsätzlich untersagt. Dahinter stand die Sorge, dass angemeldete Versammlungen missbraucht werden könnten, um das Verbot von Silvesterfeiern zu umgehen.

Die Polizeidienststellen im Land seien deshalb kurz vor dem Jahreswechsel über die neue Rechtslage informiert worden, bestätigte ein Ministeriumssprecher am 31. Dezember. Sollten Demonstrationen nun noch kurzfristig angemeldet werden, würde die Polizei als Aufsichtsbehörde sie entsprechend überwachen.

In den größeren NRW-Städten Köln, Düsseldorf und Dortmund waren bis zum Mittag keine Demonstrationen für Neujahr angemeldet worden. Auch die Veranstaltung auf dem Westenhellweg am 31. Dezember fand nach Angaben der Dortmunder Polizei nicht statt.

Nach Ansicht der obersten NRW-Verwaltungsrichter in Münster reichen die Vorschriften in der Corona-Schutzverordnung der Landes völlig aus, um eine Weiterverbreitung der Pandemie speziell an Silvester "wirksam einzudämmen". Das OVG verweist ausdrücklich auf die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte zum Thema Versammlungsfreiheit. Eine pauschale Unterstellung, dass Versammlungen an Silvester "nur als Vehikel zur Umgehung des Feierverbotes" genutzt werden, sei nicht möglich. Die Entscheidung des OVG wirke sich nicht nur auf die Antragstellerin zu der Versammlung in Dortmund aus, so das Gericht, sie sei allgemeinverbindlich.

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