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Integrationsrecht reformiert: Höhere Flüchtlingspauschalen


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Integrationsrecht reformiert: Höhere Flüchtlingspauschalen

Von dpa
15.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Joachim StampVergrößern des BildesJoachim Stamp (FDP), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Mit Hunderten Millionen Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kommunen bei den Kosten für ausreisepflichtige und geduldete Flüchtlinge entlasten und die Integrationsarbeit vor Ort verbessern. Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) stellte am Dienstag ein neues Pauschalen-System vor, das Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist. Außerdem werde die Integrationsstruktur vor Ort mit insgesamt 130 Millionen Euro abgesichert, sagte Stamp, der auch stellvertretender Ministerpräsident ist.

Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden künftig 875 Euro und kreisfreie Städte 1125 Euro. Auf ein Jahr gerechnet ergebe sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte 13.500 Euro. Die differenzierte Pauschale werde rückwirkend zum 1. Januar 2021 eingeführt.

Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro. Das sei eine "ganz erhebliche Steigerung", sagte Stamp. Derzeit sind es maximal knapp 2600 Euro.

Das Land beteiligt sich zudem mit Einmalzahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung bekommen haben. Hierfür sind in den Jahren 2021/22 jeweils 175 Millionen Euro und 2023/24 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.

Sein Wunsch sei, die Zahl der Geduldeten in der nächsten Legislaturperiode zu halbieren, sagte Stamp. Es gebe aber noch viele Gerichtsverfahren seit der großen Flüchtlingsankunft 2015.

In NRW gab es Ende März rund 75 700 ausreisepflichtige Personen, davon waren fast 66.600 Personen geduldet. Hauptherkunftsländer sind Irak, Serbien, Afghanistan und Albanien. "Gemeinsam wollen wir durch eine verbindlichere Politik die Anzahl der Geduldeten reduzieren", sagte Stamp. Dazu gehöre aber auch, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglichen.

Die Kommunen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder geklagt, sie würden mit den Kosten für abgelehnte Asylbewerber, die aber etwa aus humanitären Gründen geduldet werden, alleingelassen. Die großen Summen für die sogenannten Bestandsgeduldeten seien auch dem geschuldet, dass viele Herkunftsländer Rückführungen oft auch verweigerten und Charterflüge ablehnten, sagte Stamp. Der FDP-Politiker forderte erneut eine aktivere Politik des Bundes. "Wir brauchen wirkliche Migrationsabkommen mit den Hauptherkunftsländern." Gegebenenfalls müsse man auch mal den "Visa-Hebel" gegenüber den Regierungen in Kraft setzen. "Manch einer, der zum Wochenend-Shoppen nicht mehr auf die Kö darf, ist an anderer Stelle möglicherweise bereit, sich etwas stärker an Verabredungen zu halten."

Außerdem soll durch die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes die Arbeit mit Flüchtlingen vor Ort planbarer und zielgerichteter werden. Dafür sollen die kommunalen Integrationszentren, aber auch die Ausländerbehörden gestärkt werden, die infolge der Pandemie "enorme Abordnungen in den Gesundheitsbereich" erlebt hätten, sagte Stamp. Für gut integrierte Flüchtlinge sei ein "Zug um Zug"-Verfahren entwickelt worden, wie Ausländerbehörden einen verlässlichen Aufenthaltstitel vergeben könnten. Oft aber fehle noch das Vertrauen der Menschen.

Zugangs- und Teilhabebarrieren für Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen abgebaut werden. Dafür sind neue Regelungen für Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit geplant. Schulnahe Bildungsangebote in den zentralen Landeseinrichtungen sollen ebenfalls im Gesetz abgesichert werden. Außerdem kann die an die Kommunen weitergeleitete Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro aus dem Jahr 2019 bis Ende November 2022 genutzt werden. Denn aufgrund der Pandemie konnten viele geplante Integrationsmaßnahmen nicht umgesetzt werden.

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