Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Justizminister höhere Strafen für rassistisch motivierte Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung prüfen. Dass mit dem Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung ein verbesserter Schutz von Juden vor Beschimpfung, böswilliger Verächtlichmachung und Verleumdung bewirkt werden solle, werde begrüßt, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Donnerstag nach einer Online-Schalte mit seinen Ressortkollegen. Dazu hat die Bundesregierung bereits einen Kabinettsbeschluss gefasst.
Die Bundesjustizministerin werde um Prüfung gebeten, ob auch für die Tatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) neben einer gesetzlichen Möglichkeit zur Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses ein erweiterter Strafrahmen und eine erhöhte Mindeststrafe vorgesehen werden können. Das solle für den Fall in Betracht gezogen werden, dass die Tat "einen rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalt hat oder von derartigen Beweggründen getragen ist", hieß es in einem Beschluss der Justizminister, die sich unter dem Vorsitz von NRW berieten.