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NRW will Böller-Verbot nach Bundesregelung umsetzen


Düsseldorf
NRW will Böller-Verbot nach Bundesregelung umsetzen

Von dpa
07.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Thomas Kutschaty sprichtVergrößern des BildesThomas Kutschaty, Fraktionsvorsitzender der SPD, spricht im Landtag. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)
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Die nordrhein-westfälische Regierung will für ein Böllerverkaufsverbot zum Jahreswechsel zunächst eine bundesgesetzliche Regelung abwarten. Anschließend würden die erforderlichen ergänzenden Regelungen auf Landesebene rechtzeitig getroffen, teilte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. "Dies wird insbesondere das Verbot von Böllern auf bestimmten Plätzen betreffen."

Zuvor hatte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty eine Klarstellung und entsprechende Nachbesserungen an der Corona-Schutzverordnung verlangt. Da Silvesterabende mit einem hohen Verletzungsrisiko beim Entzünden von Feuerwerk verbunden seien, sei ein Böllerverbot zwingend nötig, um die Intensivstationen nicht noch mehr zu belasten, mahnte der Oppositionsführer.

Laut Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche sollen Feuerwerk und Böller vor Silvester nicht verkauft werden dürfen. Kommunen sollen auf publikumsträchtigen Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

"Nordrhein-Westfalen wird den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auch an dieser Stelle rechtzeitig eins zu eins umsetzen", versicherte das Gesundheitsministerium. Im Vorjahr sei das Böller-Verkaufsverbot zunächst vorrangig bundesgesetzlich geregelt worden. Ohnehin gelte die aktuelle Corona-Schutzverordnung nur bis zum 21. Dezember.

Kutschaty forderte darüber hinaus, mit aller Härte gegen Impfpass-Fälscher vorzugehen. Ein erweiterter Strafrahmen sei nicht nötig, aber konsequentes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, sagte der ehemalige Landesjustizminister. Wer für sich selbst einen Impfpass fälsche oder einen gefälschten Pass nutze, müsse mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Der Rahmen für gewerbs- oder bandenmäßige Fälschungen liege zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. "Das ist kein Kavaliersdelikt, wo man mal eben ein bisschen radiert oder einen Aufkleber austauscht. Das sind richtige Straftaten."

Zur Bekämpfung der Pandemie benötige NRW endlich auch einen Corona-Krisenmanager, unterstrich Kutschaty. Das könne, wie auf Bundesebene, auch ein Generalmajor sein. Eine zentrale, professionelle Organisation und Koordinierung von Testungen und Impfstellen sowie für die Verteilung des Materials sei dringend geboten. Das gelte auch für die Verteilung von Tests und Luftfiltern an die Schulen. Bester Schutz in den Klassenräumen sei nur zu erreichen durch eine Kombination aus Maske, Stoßlüften nach 45 Minuten Unterricht sowie Luftfiltern während der Stunde. "Die Förderrichtlinien sind Mist in dem Bereich", sagte Kutschaty. "Das muss einfach zentraler organisiert und angeschafft werden."

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