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Landtag verabschiedet Haushalt 2022 und Versammlungsgesetz


Düsseldorf
Landtag verabschiedet Haushalt 2022 und Versammlungsgesetz

Von dpa
15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Sitzung des nordrhein-westfälischen LandtagsVergrößern des BildesEin Abgeordneter spricht im Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Landtags. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedet heute den Landeshaushalt für 2022 und das umstrittene Versammlungsgesetz. Erster Tagesordnungspunkt ist die mehrstündige abschließende Haushaltsdebatte. Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht ein Volumen von mehr als 87,5 Milliarden Euro vor - rund 3,4 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Mit fast 21 Milliarden Euro soll das Schulministerium wieder den größten Einzeletat aller Ressorts erhalten.

In ihrem Etatentwurf weist die Landesregierung keine Neuverschuldung aus. Die für 2022 erwarteten Steuermindereinnahmen sollen erneut aus dem Corona-Rettungsschirm kompensiert werden. Statt wie ursprünglich veranschlagt rund 3,6 Milliarden Euro müssen 2022 nach Angaben des Finanzministeriums aber nur noch rund 492 Millionen Euro entnommen werden. Grund ist, dass die November-Steuerschätzung geringere Steuerausfälle als noch im Mai prognostiziert hatte.

Die SPD-Opposition hatte der schwarz-gelben Landesregierung vorgeworfen, den 25 Milliarden Euro schweren Corona-Rettungsschirm als Nebenhaushalt zu missbrauchen. Zudem sei die Ministerialbürokratie seit Amtsantritt der Koalition 2017 stark aufgebläht worden.

Umstritten ist das neue Versammlungsgesetz, das der Landtag verabschieden will. Die CDU/FDP-Koalition hatte den Entwurf nach Protesten von Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen konkretisiert. So bleiben Gegendemonstrationen und das Tragen uniformierter Kleidung bei Kundgebungen künftig in NRW erlaubt. Kritiker befürchten dennoch zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Auch die Opposition aus SPD und Grünen hält den geänderten Entwurf immer noch für zu restriktiv.

Das geplante neue Landesrecht soll auch rechtsextremistische Propaganda und Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Orten und Gedenktagen effektiver unterbinden. So sollen Gedenktage wie der 9. November (Pogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz) unter besonderen Schutz gestellt werden können.

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