Wegen Betäubungsmitteln Schönheitschirurg "Dr. Po" erneut verurteilt
Wegen tödlicher Schönheits-OPs war er bereits verurteilt, nun kommen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu. Ein Düsseldorfer Chirurg stand zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate vor Gericht.
Ein bereits wegen tödlicher Schönheitsoperationen verurteilter Arzt ist nun auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Der Arzt habe mehrfach deutlich mehr Schmerz- und Beruhigungsmittel für seine Praxis in Düsseldorf bestellt als erlaubt, urteilte das Amtsgericht am Donnerstag.
Der 50-Jährige gab die Bestellungen zu und verwies darauf, einen hohen Bedarf zu haben, "weil sich die Eingriffe nicht immer exakt planen lassen". Gegen einen ursprünglichen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro hatte er bereits Widerspruch eingelegt. Mit der Begründung, dass sein Einkommen mittlerweile deutlich geringer ist, wurde die Strafzahlung nun auf 4.000 Euro gesenkt.
In der Vergangenheit waren zwei Frauen nach Gesäß-Vergrößerungen, die er vorgenommen hatte, gestorben. Daraufhin wurde der Mediziner, den die Boulevard-Presse "Dr. Po" nennt, im vergangenen November wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt. Sein Verteidiger hatte daraufhin Revision angekündigt und einen Freispruch gefordert.
- Nachrichtenagentur dpa