In Erfurt hat Bildungsminister Helmut Holter eine Ausweitung der Notbetreuung von Kindern in der Corona-Krise angekündigt. Alleinerziehende sollen entlastet werden. Auch für Schüler, die besonders unterstützt werden müssen, gibt es eine Lösung.
Berufstätige Alleinerziehende sollen in Thüringen ab dem 27. April Anspruch auf Plätze für ihre Kinder im Kindergartenalter in der Notbetreuung haben. Das gab Bildungsminister Helmut Holter (Linke) nach einer Schalte des Kabinetts bekannt. Seit Längerem hatten dies in Erfurt unter anderem die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU gefordert.
Der Freistaat hatte die Notbetreuung bislang streng reglementiert und Plätze nur an Kinder von Eltern vergeben, die in sogenannten kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten. Angesichts der im Vergleich zu anderen Ländern moderaten Infektionszahlen in Thüringen waren zuletzt Rufe nach einer Ausweitung der Notbetreuung immer lauter geworden.
Notbetreuung an Schulen wird erst im Mai ausgeweitet
Nach den neuen Regeln sollen auch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank ihre Kinder in die Notbetreuung geben können, sofern diese Mitarbeiter für die Bewältigung der Corona-Krise gebraucht werden. Auch die Kinder von Lehrern und Erziehern können in die Notbetreuung sowie Kinder von Auszubildenden und Schülern, die vor einer Prüfung stehen.
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Die Notbetreuung an Schulen soll erst ab dem 11. Mai ausgeweitet werden. Dann dürfen Viertklässler auch wieder in die Grundschule gehen. Für Schulkinder mit besonderem Unterstützungsbedarf gibt es eine Ausnahmeregelung. Helmut Holter wies darauf hin, dass nicht alle Kinder und Jugendliche Zuhause die gleichen Bedingungen haben. Manch einer Familie fehle es zum Beispiel an einem Internetanschluss. Kinder aus diesen Familien sollen ab 7. Mai wieder in die Schule gehen können.
- Material der Nachrichtenagentur dpa