Die Corona-Pandemie hat Thüringen im Herbst hart erwischt. In vielen Regionen sind die Infektionszahlen explosionsartig gestiegen, manche Gesundheitsämter stoßen an ihre Grenzen. Seit Dienstag gilt im Freistaat eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung, die den Teil-Lockdown im Dezember fortsetzt und in einigen Punkten verschärft. Thüringen hält sich dabei an die Vereinbarungen von Bund und Ländern und weicht nur in wenigen Punkten ab. Ein Überblick über die neuen Regeln:
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind jetzt auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Maskenpflicht
Sie gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder bei denen Publikumsverkehr besteht. Zudem kann sie von den Kommunen für Innenstädte festgelegt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen getragen werden. Sie ist auch in Betrieben und Büros anzulegen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann, aber nicht direkt am Arbeitsplatz.
Weniger Kunden gleichzeitig im Supermarkt
In Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter darf sich höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter kann maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden.
Weihnachtsferien
Thüringen geht einen Sonderweg und zieht die Weihnachtsferien nicht wie andere Bundesländer für alle Schüler vor. Das Bildungsministerium hält am Ferienbeginn am 23. Dezember fest. Es sollen aber ältere Schüler ab Klassenstufe 7 vom 21. Dezember an bereits zu Hause bleiben und bis zum 10. Januar Distanzunterricht erhalten. Bund und Länder hatten sich auf den 18. Dezember als letzten Schultag verständigt.
Kindergärten und Schulen
Zur Kontaktverringerung soll es ab Dezember feste Kita-Gruppen und feste Klassen mit jeweils fest zugeordneten Erziehern und Lehrern geben. Im Thüringer Stufensystem wechseln die Einrichtungen dann im Dezember landesweit auf die Stufe Gelb.
Weihnachten und Silvester
Der Teil-Lockdown mit der weiteren Schließung von Gaststätten, Hotels, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt vorerst bis 20. Dezember. Ob es Lockerungen zu Weihnachten und Silvester gibt, will die Landesregierung noch entscheiden - abhängig vom Infektionsgeschehen. Ziel sei es jedoch, vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar 2021 für Familien- und Freundestreffen maximal zehn Menschen zuzulassen.
Sonderregeln bei hohen Infektionswerten
Werden regional 100 beziehungsweise 200 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner überschritten, können die Kommunen härtere Einschnitte beschließen - im Kreis Hildburghausen sind beispielsweise derzeit Schulen und Kitas geschlossen.