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Weniger Kontakte erlaubt: Lockdown verlängert


Erfurt
Weniger Kontakte erlaubt: Lockdown verlängert

Von dpa
10.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Das Rolltor eines Warenhauses ist geschlossenVergrößern des BildesDas Rolltor eines Warenhauses ist geschlossen. (Quelle: Thomas Frey/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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In Thüringen gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit Sonntag schärfere Regeln. So müssen Kontakte noch einmal eingeschränkt und Geschäfte, Schulen, Kitas und Einrichtungen bis Ende Januar weiter geschlossen bleiben. "Wir dürfen jetzt nicht müde werden. Kontakte führen zu Ansteckungen", erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

Die 7-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuansteckungen je 100 000 Einwohner in einer Woche - war am Sonntag in Thüringen auf 314 gestiegen (Vortag: 289,3). Inzwischen haben nach Angaben des Gesundheitsministeriums alle Landkreise und kreisfreien Städte den kritischen Inzidenz-Wert von 200 überschritten.

Mit der neuen Corona-Verordnung setzt der Freistaat weitgehend die Bund-Länder-Beschlüsse um - weicht aber bei der 15-Kilometer-Beschränkung ab. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Treffen sind jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einem weiteren Menschen erlaubt oder mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Ausnahmen für Kinder - wie sie etwa von den Grünen gefordert wurden - gibt es nicht.

15-KILOMETER-REGELUNG: Die Thüringer sind dazu angehalten, ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einzuschränken. Die Empfehlung gilt für wohnortnahe Besorgungen, Einkäufe, Sport und Freizeitaktivitäten. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) konnte sich im rot-rot-grünen Kabinett nicht mit der von ihm geforderten Vorschrift zur Einschränkung der Mobilität durchsetzen.

Im Landkreis Hildburghausen gilt die 15-Kilometer-Regel indes verpflichtend. Dort dürfen sich die Menschen ab diesem Montag nur noch im Umkreis von 15 Kilometern sportlich betätigen oder an der frischen Luft bewegen. Hildburghausen ist der erste Thüringer Kreis, der den Bewegungsradius so einschränkt. Auch Tagesausflüge in Wintersportgebiete in der Region sind vorerst untersagt.

SCHULEN UND KITAS: Die Schulen und Kindergärten in Thüringen bleiben weiter bis Ende Januar geschlossen. Danach beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb. Eine Sonderregelung gibt es für Schüler der Abschlussjahrgänge: Sie dürfen auch im Januar für Klausuren oder andere Aufgaben in die Schulen.

NOTBETREUUNG: Für Kita-Kinder und Schüler bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung - etwa wenn deren Eltern aus beruflichen Gründen keine Alternative haben. Zugangsberechtigt sind auch Kinder von Eltern, deren Arbeit für die Pandemiebewältigung wichtig oder von öffentlichem Interesse ist oder die keine anderweitig zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben. Als Nachweis für die Notbetreuung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Eine Notbetreuung wird auch angeboten, wenn diese aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls geboten ist.

WINTERFERIEN: Der Beginn der Ferienwoche wird vom 8. Februar auf den 25. Januar vorgezogen. Die Präsenzpflicht an den Schulen wird in der zweiten Februarwoche, in der eigentlich Ferien gewesen wären, ausgesetzt. Die Halbjahreszeugnisse - die sonst immer vor dem Winterferienstart ausgegeben werden - soll es nun am 19. Februar geben.

PFLEGEHEIME: Wird in einer Region eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschritten, ist je Bewohner jeweils täglich nur ein fest zu registrierender Besuch gestattet. Die Besuchsperson darf in diesem Fall nicht von Besuch zu Besuch wechseln. Auch dürfen Besucher die Einrichtungen nur mit einem negativen Testergebnis betreten. Mitarbeiter müssen verpflichtend zweimal pro Woche getestet werden.

EINZELHANDEL: Geschäfte und Baumärkte dürfen jetzt auch einen Abholservice für vorbestellte Waren bei bargeldloser Zahlung bieten. Die Ware muss allerdings kontaktlos außerhalb der Geschäftsräume übergeben werden. Bisher durften das in Thüringen nur Buchhändler.

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