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Tiefensee empfiehlt Veranstaltern "3G-Plus-Modell"


Erfurt
Tiefensee empfiehlt Veranstaltern "3G-Plus-Modell"

Von dpa
21.09.2021Lesedauer: 3 Min.
CoronavirusVergrößern des Bildes"Getestet! Geimpft! Genesen!" steht auf einem Schild an einer Bar. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Zugangsbeschränkungen, aber dafür Erleichterungen beim Infektionsschutz: Die rot-rot-grüne Landesregierung will mit einem 2G- und einem sogenannten 3G-Plus-Modell der Veranstaltungsbranche eine Perspektive in der Pandemie für den Herbst und Winter geben. Die neuen Pläne sehen vor, dass Veranstalter und Betreiber von Messen, Jahrmärkten, Diskotheken oder Tanzclubs künftig zwischen zwei Modellen wählen können, wie sie den Zutritt zu ihren Veranstaltungen beschränken. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag in Erfurt. Die Pläne müssen noch im Landtag beraten werden, dadurch können sich auch noch Änderungen ergeben.

Beim 2G-Modell sollen nur geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen ohne Symptome Zutritt haben, wie Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) nach der Kabinettssitzung erläuterte. Beim 3G-Plus-Modell können zudem auch Ungeimpfte in den Club oder zur Messe, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzeigen können oder einen speziellen PCR-ähnlichen Alternativtest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Ein oft verwendeter Antigen-Schnelltest reicht dafür aber nicht.

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte, die Veranstaltungsbranche mit ihren 277 Unternehmen in Thüringen sei von den Corona-Maßnahmen "ganz besonders betroffen". Zudem gebe es 2700 Unternehmen, die indirekt von dieser Branche lebten. "Ich plädiere eindeutig für die 3G-Plus-Regel", sagte Tiefensee. Zugleich betonte er, dass man vom Bund einheitliche Regeln erwarte.

Eine Umsetzung der für Thüringen geplanten neuen Regeln ist für Anfang Oktober angepeilt. Was sie bedeuten und welche Ausnahmen es gibt:

Abstand und Maskenpflicht

Die neuen Modelle für eine Zugangsbeschränkung zu Veranstaltungen erlauben den Clubbetreibern oder Messeveranstaltern, auf einige Infektionsschutzregeln zu verzichten. "Insbesondere geht es um Fragen des Mindestabstandes und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung", sagte Werner.

Kapazitätsbeschränkung

Veranstalter, die sich für das 3G-Modell entscheiden, sollen den Plänen zufolge in geschlossenen Räumen nur noch 75 Prozent der maximalen Gästezahl einlassen dürfen. Grund: Von Menschen, die nur getestet sind, kann laut Werner ein höheres Ansteckungsrisiko ausgehen.

Ausnahmen

Bereits jetzt sehen die Pläne Ausnahmen vor - etwa für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und die noch nicht zur Schule gehen. Diese brauchen gar keine Tests.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres brauchen nur einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Bescheinigung, dass sie an ihrer Schule regelmäßig getestet werden. Ebenfalls ein Antigen-Schnelltest ist für Menschen ausreichend, die sich aus medizinischen Gründen bisher nicht impfen lassen konnten oder für deren Personengruppe eine Impf-Empfehlung der Ständigen Impfkommission erst seit Kurzem vorliegt, wie Werner sagte.

Beschäftige in der Veranstaltungsbranche

Sowohl beim 2G-Modell als auch beim 3G-Plus-Modell sollen sich Beschäftigte, die engen Kontakt mit den Gästen haben, oder sich im gleichen Raum befinden, an die gleichen Regeln halten müssen. Beim 3G-Plus-Modell müsste das Unternehmen die PCR-Tests oder die Alternativtests für jene Beschäftigten zur Verfügung stellen, die weder geimpft noch genesen sind - das wolle man so festschreiben, wie die Gesundheitsministerin ankündigte.

Kontrolle

Die Betreiber und Veranstalter müssten sich aktiv darum kümmern, dass Impfbescheinigungen oder Testergebnisse vorgelegt werden. "Es muss auch überprüft werden, dass die entsprechende Identität richtig ist", sagte Werner. Tiefensee sagte, dass Zugangskontrollen über Apps möglich seien.

Geltung

Dem Wirtschaftsminister war besonders wichtig, zu betonen, dass die neuen Regeln losgelöst vom derzeitigen Warnsystem gelten sollen. Bedeutet: Egal, wie hoch die Inzidenz oder die Belegegung von Intensivbetten ist, sollen Veranstaltungen mit dem 2G- oder 3G-Plus-Modell möglich sein. "Die Veranstaltungen im März oder April können entsprechend geplant werden", sagte Tiefensee. Diese Planungssicherheit sei für die Veranstalter wichtig gewesen.

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