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Frankfurt: Pizzeria darf sich nicht nach Anti-Mafia-Held benennen


Frankfurter Gericht
Pizzeria darf sich nicht nach Anti-Mafia-Held Falcone benennen

Von dpa
18.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Giovanni Falcone wurde 1939 in Palermos heruntergekommenem Viertel Kalsa geboren, sein Elternhaus stand in der Via Castrofilippo. Einer der Spielkameraden war Tommaso Spadaro, der zum "König der Kalsa" aufstieg. Falcone brachte den Mafiosi später hinter Gitter. Falcone wurde auf dem Friedhof Sant'Orsola in Palermo in der Grabkapelle seiner Familie beigesetzt. Vor der ehemaligen Wohnung des Richters in der Via Notarbartolo 23A in Palermo erinnert ein Baum an den mutigen Mann.Vergrößern des BildesGiovanni Falcone (Archivbild: Eine Pizzeria in Frankfurt trug den Namen der italienischen Anti-Mafia-Kämpfer Falcone und Borsellino, die 1992 ermordet wurden. (Quelle: imago-images-bilder)

Eine Pizzeria in Frankfurt trug den Namen der italienischen Mafiajäger Falcone und Borsellino. Dieser Name wurde nun per Gericht untersagt.

Eine Frankfurter Pizzeria darf sich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) nicht nach dem ermordeten Mafiajäger Giovanni Falcone nennen. Die Inhaberin des Restaurants habe es zu unterlassen, die Bezeichnung "Falcone" für das Betreiben ihres Lokals im Kontext mit der Mafia zu benutzen, teilte das OLG am Montag in Frankfurt mit.

Die Beklagte sei Inhaberin der Pizzeria "Falcone & Borsellino" gewesen und habe im Lokal Bilder der beiden Mafiajäger, aber auch aus dem Film "Der Pate" genutzt. Die Speisekarte sei mit Einschusslöchern versehen gewesen. Die Pizzeria werde gegenwärtig nicht betrieben.

Geklagt hatte die Tochter des früheren Ermittlungsrichters. Falcone und Paolo Borsellino bekämpften dem Gericht zufolge in den 1980er und 1990er Jahren die Organisierte Kriminalität. Beide seien 1992 bei Attentaten der Mafia getötet worden. Die Tochter wandte sich gegen die Benutzung des Namens im Mafia-Kontext und berief sich auf Namens- und postmortales Persönlichkeitsrecht. Das Landgericht Frankfurt hatte dies in erster Instanz zurückgewiesen. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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