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Frankfurter "NSU 2.0"-Prozess: Alexander M. weist Vorwürfe erneut zurück


Urteil im "NSU 2.0"-Prozess?
Alexander M. weist Vorwürfe erneut zurück

Von afp, t-online, stn

Aktualisiert am 17.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess um „NSU 2.0“Vergrößern des BildesDer Angeklagte (r) und mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben sitzt auf der Anklagebank. (Quelle: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Frankfurter "NSU 2.0"-Prozess hat der Angeklagte erneut alle Vorwürfe von sich gewiesen. Ob es am Donnerstag zur Urteilsverkündung kommt, ist bislang unklar.

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat der Angeklagte Alexander M. in seinem "letzten Wort" erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Tatvorwürfe gegen ihn hätten sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, sagte der 54-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht in Frankfurt.

Er warf der Staatsanwaltschaft Lügen und Manipulationen vor, die keine Grundlage für eine Verurteilung seien. Die Ermittlergruppe wolle ihn mit ihren Ergebnissen "um jeden Preis fertigmachen" und die Polizei entlasten. Ob noch am Donnerstag das Urteil verkündet wird, war zunächst unklar.

Wie bereits in seinem Plädoyer gab der aus Berlin stammende Angeklagte zu, Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen zu sein, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden seien. Die Mitglieder der Gruppe hätten ihn aber "systematisch reingelegt". Dass er die Schreiben verfasst habe, sei nicht nachweisbar. Für die Mitgliedschaft entschuldigte sich M. in seinem Schlusswort.

Betroffene halten Polizist weiter für einen Mittäter

Mehr als vier Jahre nach dem ersten Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" wird für Donnerstag im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Urteil erwartet. M. soll laut Anklage zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax 81 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben.

Betroffene, wie die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die Schauspielerin İdil Baydar und die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, hatten zuvor in einer öffentlichen Erklärung darauf hingewiesen, dass "weiterhin die Rolle von mindestens einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin des 1. Frankfurter Polizeireviers ungeklärt" sei. Ebenso halten sie M. nicht für den Verfasser das erste Drohschreiben gegen Başay-Yıldız nicht verantwortlich sein kann.

Das erste Drohschreiben war am 2. August 2018 an Başay-Yıldız gerichtet worden. 90 Minuten zuvor wurden die privaten Daten von ihr und ihrer Familie fünf Minuten lang in polizeilichen Datenbanken abgerufen.

Polizei-Gewerkschaft weist Kritik zurück

In ihrer gemeinsamen Erklärung schreiben Başay-Yıldız, Wissler und weitere Betroffene, dass der Angeklagte nach der Beweisaufnahme die Daten "nicht durch einen Anruf auf dem Revier" erhalten haben konnte und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte. "Hingegen hat die Beweisaufnahme für den Datenabruf und das Verschicken des Drohfaxes einen plausiblen Alternativtäter ergeben: Den Beamten des 1. Polizeireviers Johannes S.". Die Gewerkschaft weist die Kritik zurück und sieht die Polizei entlastet.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Oktober siebeneinhalb Jahre Haft für den 54-Jährigen. Ursprünglich war M. wegen 116 Drohschreiben angeklagt, davon rückte die Staatsanwaltschaft jedoch ab. Der 54-Jährige wies die Vorwürfe stets zurück. Er plädierte in weiten Teilen für sich selbst und forderte einen Freispruch.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur afp
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