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Frankfurt am Main: Sieben Jahre Haft für "terroristischen Straftäter"


Selbstgebaute Waffen
Sieben Jahre Haft für "terroristischen Straftäter"

Von dpa
01.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Justizia in Frankfurt am Main unter Gewitterwolken.Vergrößern des BildesDie Justizia in Frankfurt am Main (Symbolbild): Die Polizei fand in der Wohnung des Angeklagten ein Waffen-, Sprengstoff- und Munitionsarsenal. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Ein 30-Jähriger ist wegen umfangreichen Waffenverstößen und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Frankfurt verurteilt worden.

Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie umfangreicher waffenrechtlicher Verstöße ist ein Mann in Frankfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts vom Donnerstag handelt es sich bei dem 30 Jahre alten Angeklagten aus Kassel um einen "einschlägig vorbestraften terroristischen Straftäter, den die Kammer für gefährlich hält".

Seit 2011 habe der aus einem eigentlich liberalen Elternhaus stammende Mann an einem "radikalislamistischen Narrativ" festgehalten. Damals sei er bereits wegen umfangreichen Waffenbesitzes und der Ankündigung von Anschlägen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Im April vergangenen Jahres hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten ein Waffen-, Sprengstoff- und Munitionsarsenal sichergestellt. Darüber hinaus fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass von ihm ein Anschlag geplant wird.

Er übte intensiv mit den Waffen

Dem Urteil zufolge hatte der 30-Jährige die Waffen nicht nur gekauft beziehungsweise zusammengebaut, sondern mit ihnen auch intensiv geübt. So habe er ein Mal die Autobahn 7 mit einer Maschinenpistole beschossen. Die Tatsache, dass er bereits vor zehn Jahren wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde, belege, wie tief der Mann im radikalislamistischen Gedankengut verwurzelt sei.

Im Strafmaß hielt sich die Staatsschutzkammer an den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert und sich dabei an die Angaben seines Mandanten gehalten, der mit der Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat nichts zu tun gehabt haben wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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