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Nach Räumung im Fechenheimer Wald: Klimaaktivist droht Gefängnisstrafe


Nach Räumung von Camp im Fechenheimer Wald
Klimaaktivist droht Gefängnisstrafe

Von dpa, stn

Aktualisiert am 23.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Weitere Entwicklung nach Beginn der Räumung im Fechenheimer WaldVergrößern des BildesPolizisten tragen einen Aktivisten im Fechenheimer Wald aus dem Protestcamp. (Quelle: Helmut Fricke/dpa/dpa-bilder)
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Das Camp im Fechenheimer Wald ist geräumt worden, jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 15 Klimaaktivisten. Gegen eine Person wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach der Räumung des Protestcamps im Fechenheimer Wald Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 15 Aktivisten wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs eingeleitet. Einem Mitglied der Gruppe werde außerdem tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Die Person soll gezielt in Richtung des Kopfes eines Polizisten getreten haben. Der Polizist trug einen Helm. Der Fall erinnert an jenen der Klimaaktivistin "Ella" aus dem Dannenröder Forst. "Ella" wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie bei der Räumung des dortigen Protestcamps im Herbst 2020 in rund 15 Metern Höhe einem Polizisten gegen den Kopf getreten haben soll. Einem weiteren Beamten soll sie ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben.

Die Polizei hatte am vergangenen Mittwoch mit der Räumung des Camps begonnen. Mehrere Klimaaktivisten hatten ein Waldstück im Frankfurter Osten besetzt, um dessen Rodung für den Bau des Riederwaldtunnels zu verhindern. Der Tunnel soll die A66 verlängern, die Aktivisten protestieren gegen die damit verbundene Fällung von mehr als 1.000 Bäumen im Fechenheimer Wald.

Aktivisten machten Fingerkuppen unkenntlich

Konkret werde ihnen vorgeworfen, sich "illegal in dem zu rodenden und umzäunten Trassenbereich des Fechenheimer Waldes in Baumhäusern aufgehalten zu haben". Obwohl die Aktivisten mehrfach auf das Betretungsverbot hingewiesen und zum Verlassen der Rodungsfläche aufgefordert worden seien, seien sie dem nicht freiwillig nachgekommen, hieß es. Spezialkräfte der Polizei hatten die Aktivisten aus den Bäumen und den dort errichteten Baumhäusern auf den Boden gebracht.

Den Angaben zufolge weigerten sich die Beschuldigten, ihre Personalien bekannt zu geben und entzogen sich sämtlichen Identifizierungsmaßnahmen. "Insbesondere sollen sie ihre Fingerkuppen durch den Einsatz von Sekundenklebern und Glitzerstaub dauerhaft unkenntlich und damit die Abnahme von Fingerabdrücken unmöglich gemacht haben."

Als sie schließlich wegen Fluchtgefahr einem Haftrichter vorgeführt wurden, hätten bis auf eine Person alle Angaben zu ihren Personalien gemacht, sodass sie aus der vorläufigen Untersuchungshaft entlassen wurden. Nur gegen einen bislang nicht identifizierten Menschen sei Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet worden. Die Klimaaktivisten haben sich auf Anfrage von t-online zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren bislang nicht geäußert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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