Frankfurter Polizisten müssen möglicherweise doch vor Gericht
Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt sollen menschenverachtenden Inhalte in einer Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Landgericht lehnte die Anklage ab – doch das OLG hat sich noch nicht entschieden.
Zur Anklage im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gibt es noch keine Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG). Eine Sprecherin des OLG sagte am Donnerstag, die Akten für das Beschwerdeverfahren seien noch nicht beim zuständigen Senat eingetroffen.
Der Frankfurter Polizei-Skandal sorgte für landesweite Schlagzeilen. Fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen laut Staatsanwaltschaft in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen "Itiotentreff" insgesamt in 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts eingestellt haben. Die Chatgruppe war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in dem Revier abgerufen worden waren. Bei den weiteren Nachforschungen stießen die Ermittler auch auf die Chatgruppe.
Frankfurter Landgericht lehnte Anklage ab
Anfang März war bekannt geworden, dass das Landgericht Frankfurt die Anklage gegen die sechs Mitglieder der Chatgruppe nicht zugelassen hatte. Damit war die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt worden. Die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe, hieß es damals. Weiter hieß es, dass die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden habe. Sie sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben. Auch habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben.
Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen. Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Zudem argumentierte die Strafkammer mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.
OLG prüft Beschwerden
Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin sofortige Beschwerde eingelegt, über die das OLG entscheiden muss. Zuvor steht allerdings noch eine Prüfung und Stellungnahme durch die Generalstaatsanwaltschaft an. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte, die umfangreiche Akte werde mit Hochdruck bearbeitet. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
Der Hinweis der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf eine Revisionsentscheidung in einem anderen Verfahren lasse keine Rückschlüsse auf die Entscheidung über das Chatgruppenverfahren zu, hieß es. Beurteilt werde stets der jeweilige Einzelfall mit seinen Besonderheiten.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa