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Sekten-Prozess in Hanau: Mutmaßliche Anführerin erneut vor Gericht


Neuverhandlung von Sekten-Prozess
Kind als "Reinkarnation Hitlers" getötet

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 27.04.2023Lesedauer: 1 Min.
JustizVergrößern des BildesEin Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal (Archivbild): Die Anführerin behauptete, einen direkten Draht zu Gott zu haben. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund 35 Jahren ist es her, dass ein Vierjähriger qualvoll zu Tode kam. Seine Mutter wurde dafür bereits verurteilt, doch nun steht die mutmaßliche Sekten-Anführerin erneut vor Gericht.

Nach dem Tod eines vierjährigen Jungen beginnt am kommenden Donnerstag (4. Mai) vor dem Landgericht Frankfurt erneut der Mordprozess gegen eine mutmaßliche Sektenchefin. Die damals 73 Jahre alte Frau war bereits im Herbst 2020 vom Landgericht Hanau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben und zur neuen Verhandlung nach Frankfurt verwiesen. Fragen zum Tötungsvorsatz sowie der Schuldfähigkeit seien noch offen.

Laut Anklage soll die Frau im Sommer 1988 das Kleinkind, das sie als "Reinkarnation Hitlers" ansah, in einen Leinensack verschnürt und sich selbst überlassen haben. Der Junge erstickte an seinem Erbrochenen. Während der Tod des Kindes lange als Unfall angesehen wurde, gaben Sektenaussteiger nach 2015 Hinweise auf ein mögliches Verbrechen und lösten damit neue Ermittlungen aus.

Frau behauptet direkten Draht zu Gott zu haben

Die Angeklagte soll demnach eine sektenähnliche Gemeinschaft, der unter anderem ein Professor, ein ehemaliger Richter und weitere Akademiker angehörten, geleitet haben. Die Frau behauptete, einen direkten Draht zu Gott zu haben, der ihr Anweisungen erteile.

Die Strafkammer hat zunächst 23 Verhandlungstage angesetzt. Ein Ende ist vorläufig für den 18. August vorgesehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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