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Frankfurt: Lebenslange Haft nach brutalem Mord an obdachloser Frau


Lebenslange Haft nach brutalem Mord an obdachloser Frau

Von dpa, t-online, stn

Aktualisiert am 06.06.2023Lesedauer: 2 Min.
imago 60851712Vergrößern des BildesDer alte Eingang zum Ostbahnhof in Frankfurt (Archivbild): Neben dem Gebäude befand sich eine Brache mit Wohnwagen. (Quelle: imago stock&people)
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Mehrmals versucht ein Mann, eine obdachlose Frau zu vergewaltigen. Sie wehrt sich, daraufhin tötet er sie – und vergeht sich an ihr. Dafür wurde ein 40-Jähriger nun verurteilt.

Es war ein brutaler Mord, der sich im Dezember 2021 im Frankfurter Ostend zugetragen hat. "Unvorstellbar und fast unaussprechbar", sagte der zuständige Richter nach zwei Monaten Prozess, wie die "FAZ" schreibt. Das Landgericht Frankfurt hat einen 39-Jährigen wegen des Mordes an einer Obdachlosen in einem Wohnwagen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Landgericht ging vom Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebes aus und entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 3490 Js 203999/22)

Am Abend des 29. Dezembers 2021 will der Angeklagte in einem Wohnwagen am Danziger Platz Sex. Das spätere Opfer kennt ihren Mörder. Er besuchte die 40-Jährige schon des Öfteren in ihrem Wohnwagen – das beweist ein aufgezeichneter Notruf. Mehrere Stunden lang versucht er sie gewaltsam zum Sex zu zwingen. Die Frau wehrt sich verzweifelt und heftig. Mit einer abgebrochenen Türklinke schlägt er mehrfach auf sie ein, bis sie stirbt. Dann vergewaltigt er die tote Frau zweimal.

Mit der Türklinke schlägt er 21 Mal auf den Kopf des Opfers ein

21 Mal schlägt er mit der Türklinke auf den Kopf der Frau ein. "Sie war nur noch reines Objekt Ihres Wunsches nach sexueller Befriedigung", sagte der Vorsitzende zum Angeklagten, wie die FAZ schreibt. Drei Wochen nach der Tat finden Passanten die Leiche. DNA-Spuren führen letztendlich zu dem Angeklagten, der in einer Obdachlosenunterkunft in der Nähe wohnt.

In dem seit Ende März laufenden Verfahren hatte der Angeklagte den Vorwurf zu relativieren versucht. Die Schwurgerichtskammer glaubte ihm jedoch nicht und ging auch von seiner vollen Schuld- und Steuerungsfähigkeit aus. Es liege keine krankhafte Alkoholabhängigkeit vor. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest – damit könnte der Verurteilte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen.

Verwendete Quellen
  • faz.net: Nur seine sexuelle Befriedigung zählte
  • Nachrichtenagentur dpa
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