Für die Erschießung seiner Ex-Freundin auf einem Reiterhof in Hofheim ist ein 56-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt ging in seinem Urteil am Donnerstag von Mord aus und sah die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Zudem sah das Gericht bei dem Angeklagten eine "besondere Schwere der Schuld", die eine Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich macht.
Nach Überzeugung der Kammer gab es "überhaupt keine Zweifel daran", dass der Angeklagte nach einem "klaren, eiskalten Tatplan" im August vergangenen Jahres die 22 Jahre alte frühere Lebensgefährtin in Hofheim-Langenhain getötet hat. Bewaffnet mit einer Büchse, Zielfernrohr und Schalldämpfer habe er der jungen Frau aufgelauert, die gerade ihr Pferd von der Weide zum Stall geführt habe.
"Sie hatte überhaupt keine Chance", sagte der Vorsitzende Richter Volker Kaiser-Klan in der Urteilsbegründung. "Die Tat hatte alle Attribute einer Hinrichtung. Die lebenslustige Frau wurde abgeschossen wie ein Jäger ein wildes Tier abballert." Die Indizienkette sei lückenlos vorhanden - unter anderem mit der passenden Ortung des Mobiltelefons und mit gentechnischen Spuren an einem Handschuh des Täters, der das Opfer noch angefasst habe, um sicherzugehen, dass es tot sei. Das Motiv sei eine "fehlgeleitete Eifersucht" des Mannes, nachdem sich die Frau von ihm getrennt habe.
Für die besondere Schuldschwere spreche, dass der Angeklagte bei der Vorbereitung auch seine beiden minderjährigen Kinder "schamlos" einbezogen habe. Der 17-jährige Sohn habe dem Vater den Aufenthaltsort der Frau mitgeteilt. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und erwägt Revision beim Bundesgerichtshof.