Die Stadt Frankfurt hat wegen zuletzt stark gestiegener Corona-Zahlen auch private Feiern zuhause beschränkt. Dagegen ist eine Privatperson nun in einem Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Frankfurt gezogen und hat recht bekommen. Strittig war die Auflage aus der Allgemeinverfügung vom 15. Oktober, wonach Feiern im privaten Raum mit mehr als zehn Teilnehmern oder mit Teilnehmern aus mehr als zwei Haushalten verboten sind.
Die Bestimmung sei in sich nicht schlüssig, entschied das Gericht, wie es am Donnerstag mitteilte (Az: 5 L 2765/20.F). So würden unter anderem nur "Feiern" erfasst, aber nicht andere private Zusammenkünfte. Die Entscheidung hat dem Gericht zufolge aber keine allgemeine Wirkung. "Die Kammer betont, dass die aufschiebende Wirkung allein nur den Antragsteller persönlich trifft und nicht etwa sämtliche Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebietes." Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.