Nach einem umfassenden Geständnis wurde eine Pflegerin in Frankfurt vor dem Amtsgericht verurteilt. Gegen sie wurde ein Berufsverbot verhängt.
Weil sie eine 95 Jahre alte Seniorin um mehr als 30.000 Euro gebracht hatte, ist eine Pflegekraft vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter gingen am Montag von 77 Einzelfällen aus und verhängten darüber hinaus ein Berufsverbot gegen die 30 Jahre alte Angeklagte, die sich vor Gericht verpflichtete, den Schaden wieder gutzumachen (AZ 3340 Js 230333/20).
Nur wenige Wochen nachdem sie mit der Betreuung der betagten und recht vergesslichen Rentnerin begonnen hatte, kam die Pflegerin laut Urteil in Besitz von deren Scheckkarte. Diese konnte die Seniorin nicht benutzen, weil sie sich die Geheimzahl nicht mehr merken konnte. Nachdem sie die Karte an sich genommen hatte, erschien sie nicht mehr beim Opfer. Die 95-Jährige merkte erst etwas von den unberechtigten Abhebungen, als ihr Konto überzogen war und sie bei der Bank kein Geld mehr bekam. Mittlerweile war die Pflegerin bereits in ihrer kroatischen Heimat, wo sie Anfang dieses Jahres festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert wurde.
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Vor Gericht legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Von dem Geld habe sie Mobiltelefone, Elektronik und einen Skiurlaub finanziert. 5.000 Euro zahlte sie zwischenzeitlich an die Rentnerin zurück. Das Gericht nahm dies zum Anlass für die milde Bewährungsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa