Kassel Eskalierter Polizeieinsatz bei Abschiebung: Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich damit gegen Polizei-Aktionen bei einem Abschiebeversuch im nordhessischen Witzenhausen gewandt hatte. Der Kläger habe die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen feststellen lassen wollen, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem jetzt vorliegenden Urteil mit. Der Mann hatte demnach nach eigenen Angaben im April 2018 gegen die Abschiebung protestiert und mit weiteren Personen einen Streifenwagen blockiert. Diese Blockade hätten Polizeikräfte unter Einsatz körperlicher Gewalt, teils unter Verwendung des Schlagstocks und von Reizgas, aufgelöst.
Der zuständige Richter wies die Klage dem Gericht zufolge als unzulässig ab. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass der Kläger vom Reizgaseinsatz tatsächlich betroffen gewesen sei. Im Übrigen sei die Klage unbegründet, weil sich die gegenüber dem Kläger ergriffenen Zwangsmaßnahmen als rechtmäßig erwiesen hätten.
Der Versuch der Abschiebung eines Syrers war im April 2018 von Tumulten begleitet worden. Nach damaliger Darstellung der Polizei wurden die Beamten in ihrem Fahrzeug von aggressiven Demonstranten umzingelt, es sei zu gewalttätigen Protesten gekommen. Die Gegenseite bestritt dies und beklagte ihrerseits Gewalt von Polizisten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Die Abschiebung wurde später gestoppt, weil der Mann zu dem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden durfte.
Der Kläger hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel die Zulassung der Berufung beantragt.