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Frankfurt: Pizzabote prügelt Kunden nieder – Urteil wegen Körperverletzung


Urteil wegen Körperverletzung
Pizzabote prügelt Kunden nieder

Von t-online, dpa, mtt

Aktualisiert am 31.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Pizzabote (Symbolbild): Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.Vergrößern des BildesEin Pizzabote (Symbolbild): Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: Petra Schneider/imago-images-bilder)
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In Frankfurt ist ein Streit um eine Pizza-Bestellung eskaliert. Es kam zur Schlägerei, bei der der Bote zwei Männer verletzte. Jetzt wurde der Mann verurteilt.

Drei bestellte und angeblich anderthalb Stunden zu spät gelieferte Pizzen haben in Frankfurt zu einer heftigen Schlägerei geführt. Wie das Amtsgericht am Dienstag mitteilte, wurde der Pizzabote nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt: Er muss 150 Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen.

Die Auseinandersetzung fand bereits im Januar statt. Der Bruder des Angeklagten hatte gerade eine Pizzeria eröffnet, die aber noch nicht richtig lief: Wie aus dem Urteil hervorgeht, sind Miete und Personalkosten derzeit höher als die Einnahmen.

"Komm doch": Angeklagter provozierte Prügelopfer

Gegen 20.50 Uhr lieferte der wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen vorbestrafte Angeklagte die bestellten Pizzen in einen Kiosk. Die Besteller wollten sie jedoch nicht annehmen. Es folgte erst ein verbaler Streit, dann ein wildes Handgemenge, in dessen Verlauf der Beschuldigte einem seiner Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht schlug – und zwar so hart, dass der Geschlagene zu Boden ging.

Anschließend provozierte der Bote einen weiteren Mann, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, mit den Worten "Komm doch" und "Wehr dich". Dann schlug er so fest auf dessen Kopf, dass auch dieser stürzte, auf den Asphalt aufschlug und schwere Verletzungen erlitt.

Ob der Nebenkläger zuvor zu einem Schlag ausgeholt habe, sei unklar, aber nicht auszuschließen, erklärte das Gericht. Da der Pizzabote den erkennbar betrunkenen und körperlich unterlegenen Mann aber provoziert habe, könne er sich nicht auf Notwehr berufen. Das Urteil, das bereits Anfang Juli fiel, ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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