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Franco A. hatte Waffen auch am Dienstort


Franco A. hatte Waffen auch am Dienstort

Von dpa
27.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Prozess gegen Franco A.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Franco A. sitzt im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. (Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europe/Pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat am Montag erstmals eingeräumt, auch in seiner Wohnung an seinem Dienstort in Frankreich zeitweise Waffen und Munition versteckt zu haben. Das Sturmgewehr und auch die anderen Waffen hätten unter seinem Bett gelegen, sagte der 32-Jährige auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Die Munition sei "räumlich getrennt" aufbewahrt worden.

Woher A. die Waffen hatte und wie er sie transportiert hatte, wollte er auch am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nicht sagen. "Ich will niemanden reinreiten", sagte er auf die Frage, mit wem er über seine Idee gesprochen habe, sich vor einem möglichen Angriff auf Kasernen oder bürgerkriegsähnliche Verhältnisse zu verteidigen.

Zuvor hatte das Gericht wachsende Ungeduld mit dem Oberleutnant erkennen lassen, dem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt wird. Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Im bisherigen Verlauf der Verhandlung hatte A. bereits eingeräumt, die Waffen und die Munition hätten sich zusammen mit Generatoren, Wasserkanistern, und anderem Überlebenszubehör im Keller des Wohnhauses seiner Mutter befunden.

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller hatte A. am Montag sein bisheriges Aussageverhalten vorgehalten. "Das ist keine Einlassung, mit der wir etwas anfangen können", sagte er angesichts wenig konkreter Angaben und erinnerte daran, dass die Richter bei den Urteilsberatungen auch über strafmilderndes Verhalten des Angeklagten diskutierten: "Auf der Haben-Seite haben Sie sehr wenig", warnte er.

In den vorangegangenen Zeugenaussagen stand am Montag eine auf einer Flughafentoilette versteckte Waffe im Mittelpunkt. Ein österreichischer Kriminalbeamter schilderte, dass Franco A. ein elektronisches Signal ausgelöst habe, als er im Februar 2017 die geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Was A. mit der Waffe vorhatte, ist bisher nicht bekannt.

Ehe A. die Toilette aufsuchte, habe er sich etwa 20 Minuten in der Umgebung aufgehalten und die Lage offenbar sondiert, so der Zeuge. Die Waffe war von einer Putzfrau entdeckt worden, die sich an die Polizei gewandt hatte. Die Waffe wurde sichergestellt - das Versteck seitdem mit einer Videokamera überwacht, so der Zeuge.

In seiner Vernehmung vor der österreichischen Polizei hatte A. angegeben, die Waffe in einem Gebüsch gefunden und eingesteckt zu haben, als er nach einem Ballbesuch in Wien alkoholisiert auf dem Rückweg ins Hotel war. Kurz vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen sei ihm eingefallen, dass er die Waffe noch in der Jackentasche hatte und so habe er sie auf der Toilette versteckt.

Gut zwei Wochen später sei er nach Wien zurückgeflogen, um die Waffe sicherzustellen und der Polizei zu übergeben. Als er die Pistole in dem Versteck nicht vorgefunden habe, habe er weitergesucht, bis einige Minuten später die Polizei erschienen sei und ihn festgenommen habe. Auf die Frage, warum er die Wiener Polizei denn nicht telefonisch über den Waffenfund informierte habe, entgegnete A., dieser Gedanke sei ihm "nicht in den Sinn gekommen."

Nach der Festnahme in Wien hatte sich auch herausgestellt, dass die Fingerabdrücke von Franco A. identisch mit denen eines angeblichen syrischen Flüchtlings waren. Nach Überzeugung der Ankläger legte sich A. die falsche Identität als syrischer Flüchtling zu, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv. Die Vorwürfe bestreitet A. größtenteils.

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